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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 14 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 14 Aktualisierung von präventiven Sanierungsplänen
§ 14 wird in 6 Vorschriften zitiert
Versicherungsunternehmen haben ihre präventiven Sanierungspläne mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren und
- 1.
- nach jeder Änderung der Rechts- oder Organisationsstruktur der Geschäftstätigkeit oder der Finanzlage des Unternehmens, die eine wesentliche Auswirkung auf den präventiven Sanierungsplan haben könnte oder eine wesentliche Änderung dieses Plans erforderlich macht;
- 2.
- wenn eine wesentliche Änderung der Finanzlage des Unternehmens vorhersehbar wird, die sich wesentlich auf die Wirksamkeit des Plans auswirken oder anderweitig eine Überarbeitung des präventiven Sanierungsplans erforderlich machen könnte.
Zitierungen von § 14 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 VSAG Begriffsbestimmungen
... Gruppensanierungsplan; 69. präventiver Sanierungsplan: ein nach den §§ 12 bis 15 erstellter und fortgeschriebener präventiver Sanierungsplan; 70. ...
§ 7 VSAG Vereinfachte Anforderungen
... der präventiven Sanierungs- und Gruppensanierungspläne nach den §§ 12 bis 24; 2. den Zeitpunkt, bis zu dem die ersten präventiven Sanierungs- und ... die Häufigkeit der Aktualisierung dieser Pläne, die geringer sein kann als die in den §§ 14 und 19 Absatz 5 vorgesehene Häufigkeit; 3. den Inhalt und den Detaillierungsgrad ...
§ 13 VSAG Anforderungen an präventive Sanierungspläne
... der wesentlichen Elemente des präventiven Sanierungsplans, im Fall einer Aktualisierung nach § 14 einschließlich wesentlicher Änderungen, die seit der Vorlage des letzten ... 2. eine Beschreibung des Unternehmens oder der Gruppe, im Fall einer Aktualisierung nach § 14 einschließlich einer Zusammenfassung aller wesentlichen Änderungen, die seit der ...
§ 16 VSAG Prüfung von präventiven Sanierungsplänen durch die Aufsichtsbehörde
... bewertet sie, inwieweit der präventive Sanierungsplan die in den §§ 12 bis 15 festgelegten Anforderungen erfüllt sowie ob 1. die Anwendung der in dem ...
§ 19 VSAG Anforderungen an präventive Gruppensanierungspläne
... Absatz 2 zu erstellen. (5) Der präventive Gruppensanierungsplan ist entsprechend § 14 zu aktualisieren. (6) Der präventive Gruppensanierungsplan hat Angaben zu ...
§ 199 VSAG Bußgeldvorschriften
... d) nach § 35 Absatz 1 oder 2 zuwiderhandelt, 2. entgegen § 14 , auch in Verbindung mit § 19 Absatz 5, einen präventiven Sanierungsplan oder einen ...
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