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§ 13d - Umsatzsteuergesetz (UStG)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 13d (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 13d UStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 8 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3150

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 13d UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13d UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 8 JStG 2008 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 13d wird wie folgt gefasst: „§ 13d (weggefallen)". b) In der ... a) Die Angabe zu § 13d wird wie folgt gefasst: „§ 13d (weggefallen)". b) In der Angabe zu § 25d wird nach dem Wort ... die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt." 5. § 13d wird aufgehoben. 6. In § 22 Abs. 4e Satz 1 wird die Angabe „der §§ ... 6. In § 22 Abs. 4e Satz 1 wird die Angabe „der §§ 13c und 13d " durch die Angabe „des § 13c" ersetzt. 7. In § 24 Abs. 1 Satz ...