§ 144 - Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 14.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 242
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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§ 144 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch


§ 144 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Mit dem Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse A oder B nach der Binnenschifferpatentverordnung oder eines Großen Rheinpatentes wird auf Antrag zugleich eine besondere Berechtigung für Großverbände erteilt.


Text in der Fassung des Artikels 6 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 14. Oktober 2025 BGBl. 2025 I Nr. 242 m.W.v. 21. Oktober 2025

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Frühere Fassungen von § 144 BinSchPersV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.10.2025Artikel 6 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 14.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 242

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 144 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 144 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 242
Artikel 6 2. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
...  „§ 143 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2 § 144 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch". 2. ... 2 wird die Angabe „(2)" gestrichen. 10. Nach § 143 wird der folgende § 144 eingefügt: „§ 144 Erwerb der besonderen Berechtigung ... 10. Nach § 143 wird der folgende § 144 eingefügt: „ § 144 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch Mit dem ...


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