§ 14 Dateianordnungen
(1)
1Für jede automatisierte Datei beim Bundesamt für Verfassungsschutz nach
§ 6 oder
§ 10 sind in einer Dateianordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat bedarf, festzulegen:
- 1.
- Bezeichnung der Datei,
- 2.
- Zweck der Datei,
- 3.
- Voraussetzungen der Speicherung, Übermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Arten der Daten),
- 4.
- Anlieferung oder Eingabe,
- 5.
- Zugangsberechtigung,
- 6.
- Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer,
- 7.
- Protokollierung.
2Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist vor Erlaß einer Dateianordnung anzuhören.
3Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt ein Verzeichnis der geltenden Dateianordnungen.
(2) 1Die Speicherung personenbezogener Daten ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. 2In angemessenen Abständen ist die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen.
(3) 1Ist im Hinblick auf die Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung die vorherige Mitwirkung der in Absatz 1 genannten Stellen nicht möglich, so kann das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Sofortanordnung treffen. 2Das Verfahren nach Absatz 1 ist unverzüglich nachzuholen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 22b BVerfSchG Projektbezogene gemeinsame Dateien (vom 30.12.2023) ... projektbezogenen gemeinsamen Datei gelten § 6 Absatz 2 Satz 5 und 6 und Absatz 3 Satz 1 und § 14 Abs. 2 entsprechend. § 15 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Bundesamt ... Verfassungsschutz hat für die gemeinsame Datei in einer Dateianordnung die Angaben nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 sowie weiter festzulegen: 1. die Rechtsgrundlage der Datei, 2. die Art der ...
Zitat in folgenden NormenBND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 8 BNDG Dateianordnungen (vom 01.01.2022) ... hat für jede automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten eine Dateianordnung nach § 14 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu treffen, die der Zustimmung des Bundeskanzleramtes bedarf. § 14 Abs 2 und 3 des ... zu treffen, die der Zustimmung des Bundeskanzleramtes bedarf. § 14 Abs 2 und 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist ...
§ 12 BNDG Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen (vom 01.01.2022) ... die §§ 6 und 7 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 4 und 5 und Absatz 3 Satz 1 und § 14 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend. § 9 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der ... für die gemeinsame Datei in einer Dateianordnung die Angaben nach § 8 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sowie weiter festzulegen: 1. die Rechtsgrundlage der Datei, 2. die Art der ...
MAD-Gesetz (MADG)
Artikel 3 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2977; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 8 MADG Dateianordnungen ... hat für jede automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten eine Dateianordnung nach § 14 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu treffen, die der Zustimmung des Bundesministeriums der ... zu treffen, die der Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung bedarf. § 14 Abs. 2 und 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet ...
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
G. v. 20.04.1994 BGBl. I S. 867; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDatenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2499
Gemeinsame-Dateien-Gesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3409; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318
Artikel 2 ATDGEinfG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ... die Führung einer projektbezogenen gemeinsamen Datei gelten § 6 Satz 5 bis 7 und § 14 Abs. 2 entsprechend. § 15 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Bundesamt für ... hat für die gemeinsame Datei in einer Dateianordnung die Angaben nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 sowie weiter festzulegen: 1. die Rechtsgrundlage der ... und die Informationsfreiheit ist vor Erlass einer Dateianordnung anzuhören. § 14 Abs. 3 Halbsatz 1 gilt entsprechend." ...
Artikel 3 ATDGEinfG Änderung des BND-Gesetzes ... Datei gelten die §§ 4 und 5 in Verbindung mit § 6 Satz 5 bis 7 und § 14 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend. § 7 dieses Gesetzes ist mit der ... die gemeinsame Datei in einer Dateianordnung die Angaben nach § 6 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sowie weiter festzulegen: ... und die Informationsfreiheit ist vor Erlass einer Dateianordnung anzuhören. § 14 Abs. 3 erster Halbsatz des Bundesverfassungsschutzgesetzes gilt entsprechend." ...
Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3346
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
G. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 1938
Artikel 1 BVerSchZusG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ... das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen." 9. § 14 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Ist im Hinblick auf die Dringlichkeit der ... 3 Satz 1" ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 4 werden die Wörter „§ 14 Abs. 3 Halbsatz 1" durch die Wörter „§ 6 Absatz 2 Satz 6" ersetzt. ...
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2667
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