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§ 14a - Asylgesetz (AsylG)

neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 14a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 14a AsylG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.06.2026Artikel 1 GEAS-Anpassungsgesetz
vom 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 1 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
aktuell vorher 01.12.2013Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14a AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14a AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 1 AsylVfBeschlG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... die Bearbeitung des Asylantrags zuständige Außenstelle." 8. § 14a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
... und zu Grenzübergangsstellen". g) Die Angabe zu den §§ 13 bis 14a wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 13 Stellung eines ... Anzeige beim Bundesamt gilt ein Asylantrag für das Kind als eingereicht." 16. § 14a wird gestrichen. 17. In § 15 Absatz 2 wird die Angabe „Er ist insbesondere ... durch die Angabe „Ausländern" ersetzt und wird die Angabe „, des § 14a " gestrichen. 59. § 53 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...

Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.06.2011 BGBl. I S. 1266
Artikel 1 ZwHeiratBekG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... wenn die Ablehnung nach § 30 Absatz 3 des Asylverfahrensgesetzes einen Antrag nach § 14a des Asylverfahrensgesetzes betrifft. (2) Den Eltern oder einem allein ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... an einen anderen Staat gerichtet oder" eingefügt. 10. § 14a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden vor den Wörtern „im ... 7 werden nach den Wörtern „gestellt wird" die Wörter „oder nach § 14a als gestellt gilt" eingefügt. c) In Absatz 4 werden die Wörter ... In § 52 wird nach der Angabe „§ 14 Abs. 2 Nr. 3" die Angabe „, des § 14a " eingefügt. 38. § 53 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... des Antrags zu belehren. § 24 Absatz 2 bleibt unberührt." 16. § 14a Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Das Wort „jederzeit" wird durch ... die Wörter „oder des Verzichts auf die Durchführung des Asylverfahrens nach § 14a Absatz 3" eingefügt. 29. § 39 wird aufgehoben. 30. § 40 ...