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§ 15 - Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG)

§ 15 Anforderungen an die Produktherkunft



(1) Bei einem Gebot in den Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten hat der Bieter zu gewährleisten, dass, wenn die gebotsgegenständliche Anlage ein Endprodukt nach Anlage 2 ist, die wichtigsten spezifischen Bauteile, wie in Anlage 2 vorgegeben, in der Europäischen Union oder in einem Drittstaat gefertigt werden, mit dem die Europäische Union ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder eine Zollunion bildet.

(2) Die Einhaltung der Anforderung nach Absatz 1 ist durch einen Herkunftsnachweis nach der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 oder durch einen vergleichbaren Nachweis bei Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung nach Abschnitt 8 durch den Bieter zu erbringen.

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Zitierungen von § 15 StromVKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 StromVKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromVKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 StromVKG Pflichtangaben in Geboten
... eine Anlage im netztechnischen Süden abgegeben wird, 2. in den Fällen des § 15 Absatz 1 die Angabe der wichtigsten spezifischen Bauteile der gebotsgegenständlichen Anlage nach ...
§ 49 StromVKG Ausschluss von Geboten
... Bundesnetzagentur ein Gebot vom Zuschlagsverfahren aus, wenn 1. in den Fällen des § 15 Absatz 1 der Bieter die Angaben nach § 38 Absatz 5 Nummer 2 nicht oder nicht vollständig gemacht ...
§ 62 StromVKG Angaben und Nachweise
... wurde, diese im netztechnischen Süden errichtet worden ist, und d) soweit nach § 15 Absatz 2 erforderlich, einen Herkunftsnachweis oder einen vergleichbaren Nachweis. (2) ...
§ 85 StromVKG Verordnungsermächtigung
... insbesondere zur Erbringung des Herkunftsnachweises beziehungsweise vergleichbarer Nachweise nach § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 62 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe d, und c) die ...
Anlage 2 StromVKG (zu § 15) Produktherkunft
... sowie nachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Batteriezellen • Batterie-Managementsysteme ... von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen min- destens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Batteriesätze • Batteriemodule  ... mit Gasmotoren Nachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Gasmotoren Zusätzlich müssen von ... von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stam- men: • Gasmischanlage/Gasregelstrecke • ... und/oder Dampfturbinen Nachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Gasturbinen oder Dampfturbinen  ... von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stam- men: • Verdichter • Laufschalen  ... wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Gondeln (Baugruppe) • Rotornaben  ... wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Gondeln (Baugruppe) • Rotornaben  ... den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Reversible Pumpturbinen und Pumpenläufer  ... Nachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Photovoltaik-Wechselrichter • ... den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Elektrolyte • Separatoren • ... den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • CSP-Reflektoren • CSP-Nachführsysteme ... den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Wasserturbinenläufer • Verteiler mit ...