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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 166 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 166 Recht auf Verweigerung der Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
§ 166 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Abwicklungsbehörde kann die Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach § 165 ganz oder teilweise verweigern, soweit sie der Auffassung ist, dass
- 1.
- sich das betreffende Drittstaatsabwicklungsverfahren negativ auf die nationale Finanzstabilität auswirken würde oder dass sich die Maßnahme negativ auf die Finanzstabilität in einem anderen Mitgliedstaat auswirken würde,
- 2.
- unabhängige Abwicklungsmaßnahmen nach § 167 in Bezug auf eine Unions-Zweigniederlassung eines Drittstaatsunternehmens erforderlich sind, um eines oder mehrere der Abwicklungsziele zu erreichen,
- 3.
- Gläubiger nicht dieselbe Behandlung wie Drittstaatsgläubiger mit vergleichbaren Rechten im Rahmen des Drittstaatsabwicklungsverfahrens genießen würden,
- 4.
- die Anerkennung oder Durchsetzung des Drittstaatsabwicklungsverfahrens wesentliche haushaltspolitische Auswirkungen haben würde oder
- 5.
- die Auswirkungen dieser Anerkennung oder Durchsetzung im Widerspruch zum nationalen Recht stehen würden oder nach Auslegung im Sinne dieses Gesetzes im Widerspruch zu geschlossenen bilateralen Übereinkünften stehen würden.
Zitierungen von § 166 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 166 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 165 VSAG Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
... (2) Die Abwicklungsbehörde erkennt, außer in den Fällen des § 166 , Drittstaatsabwicklungsmaßnahmen mit Inlandsbezug an und setzt sie durch. Eine ...
§ 167 VSAG Abwicklung von Unions-Zweigniederlassungen von Drittstaatsunternehmen
... einem Drittstaatsabwicklungsverfahren unterliegt und gleichzeitig einer der Umstände nach § 166 vorliegt, kann die Abwicklungsbehörde in Bezug auf diese Unions-Zweigniederlassung eines ...
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