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§ 166 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)

§ 166 Recht auf Verweigerung der Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren



Die Abwicklungsbehörde kann die Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach § 165 ganz oder teilweise verweigern, soweit sie der Auffassung ist, dass

1.
sich das betreffende Drittstaatsabwicklungsverfahren negativ auf die nationale Finanzstabilität auswirken würde oder dass sich die Maßnahme negativ auf die Finanzstabilität in einem anderen Mitgliedstaat auswirken würde,

2.
unabhängige Abwicklungsmaßnahmen nach § 167 in Bezug auf eine Unions-Zweigniederlassung eines Drittstaatsunternehmens erforderlich sind, um eines oder mehrere der Abwicklungsziele zu erreichen,

3.
Gläubiger nicht dieselbe Behandlung wie Drittstaatsgläubiger mit vergleichbaren Rechten im Rahmen des Drittstaatsabwicklungsverfahrens genießen würden,

4.
die Anerkennung oder Durchsetzung des Drittstaatsabwicklungsverfahrens wesentliche haushaltspolitische Auswirkungen haben würde oder

5.
die Auswirkungen dieser Anerkennung oder Durchsetzung im Widerspruch zum nationalen Recht stehen würden oder nach Auslegung im Sinne dieses Gesetzes im Widerspruch zu geschlossenen bilateralen Übereinkünften stehen würden.



 

Zitierungen von § 166 VSAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 166 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 165 VSAG Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
...  (2) Die Abwicklungsbehörde erkennt, außer in den Fällen des § 166 , Drittstaatsabwicklungsmaßnahmen mit Inlandsbezug an und setzt sie durch. Eine ...
§ 167 VSAG Abwicklung von Unions-Zweigniederlassungen von Drittstaatsunternehmen
... einem Drittstaatsabwicklungsverfahren unterliegt und gleichzeitig einer der Umstände nach § 166 vorliegt, kann die Abwicklungsbehörde in Bezug auf diese Unions-Zweigniederlassung eines ...