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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 167 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 167 Abwicklung von Unions-Zweigniederlassungen von Drittstaatsunternehmen
§ 167 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Wenn eine inländische Unions-Zweigniederlassung eines Drittstaatsunternehmens entweder keinem Drittstaatsabwicklungsverfahren unterliegt oder wenn die inländische Unions-Zweigniederlassung eines Drittstaatsunternehmens einem Drittstaatsabwicklungsverfahren unterliegt und gleichzeitig einer der Umstände nach § 166 vorliegt, kann die Abwicklungsbehörde in Bezug auf diese Unions-Zweigniederlassung eines Drittstaatsunternehmens eine Abwicklungsmaßnahme ergreifen, wenn sie der Auffassung ist, dass dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist, und wenn gleichzeitig mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- 1.
- die Voraussetzung, dass die inländische Unions-Zweigniederlassung des Drittstaatsunternehmens die im deutschen Recht festgelegten Voraussetzungen für ihre Zulassung und die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit nicht mehr erfüllt oder wahrscheinlich nicht erfüllt und keine Aussicht besteht, dass eine Maßnahme der Privatwirtschaft, einer Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen Drittstaats dafür sorgt, dass innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens die Anforderungen wieder erfüllt werden oder ein Ausfall der Zweigniederlassung verhindert wird;
- 2.
- die Voraussetzung, dass das Drittstaatsversicherungsunternehmen nach Auffassung der Abwicklungsbehörde nicht in der Lage, nicht willens oder wahrscheinlich nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern in der Union oder den von der Zweigniederlassung eingegangenen oder verbuchten finanziellen Verpflichtungen, etwa Zahlungen an Versicherungsnehmer oder Begünstige, bei Fälligkeit nachzukommen, und die Abwicklungsbehörde davon ausgeht, dass innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens kein Drittstaatsabwicklungsverfahren oder Drittstaatsinsolvenzverfahren in Bezug auf das betreffende Drittstaatsversicherungsunternehmen eingeleitet wurde oder wird;
- 3.
- die Voraussetzung, dass die Drittstaatsbehörde ein Drittstaatsabwicklungsverfahren in Bezug auf das Drittstaatsversicherungsunternehmen eingeleitet hat oder die Abwicklungsbehörde von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt hat, eine solche Maßnahme einzuleiten.
(2) 1Trifft die Abwicklungsbehörde eine unabhängige Abwicklungsmaßnahme in Bezug auf eine inländische Unions-Zweigniederlassung eines Drittstaatsunternehmens, so trägt sie dabei den Abwicklungszielen Rechnung und trifft diese unabhängige Abwicklungsmaßnahme im Einklang mit den in § 50 festgelegten Abwicklungsgrundsätzen sowie den Anforderungen hinsichtlich der Anwendung der Abwicklungsinstrumente, die in Teil 3 Kapitel 3 vorgesehen sind, soweit diese Grundsätze oder Anforderungen für die fragliche unabhängige Abwicklungsmaßnahme einschlägig sind. 2Die unabhängige Abwicklungsmaßnahme ergeht als Allgemeinverfügung; § 137 Satz 2 gilt entsprechend.
Zitierungen von § 167 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 167 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 144 VSAG Widerspruch
... oder 4. der Abwicklung von Unions-Zweigniederlassungen von Drittstaatsunternehmen nach § 167 . (2) Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs entfällt bei ...
§ 145 VSAG Anfechtungsklage
... oder 4. die Abwicklung von Unions-Zweigniederlassungen von Drittstaatsunternehmen nach § 167 . Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt nach Satz 1 sind nicht isoliert ... 5, 12. die Abwicklung von Unions-Zweigniederlassungen von Drittstaatsunternehmen nach § 167 , 13. die Anforderung von Informationen nach § 185 Absatz 2, 14. die ...
§ 147 VSAG Anhörung
... 5, 8. der Abwicklung von Unions-Zweigniederlassungen von Drittstaatsunternehmen nach § 167 , soweit sich aus § 50 Absatz 4 nichts anderes ergibt, 9. der Anforderung von ...
§ 166 VSAG Recht auf Verweigerung der Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
... Mitgliedstaat auswirken würde, 2. unabhängige Abwicklungsmaßnahmen nach § 167 in Bezug auf eine Unions-Zweigniederlassung eines Drittstaatsunternehmens erforderlich sind, um ...
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