Artikel 17 - Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)

Artikel 17 Änderung des Genossenschaftsgesetzes


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 GenG § 99

Das Genossenschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2230), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1874) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 99 wie folgt gefasst:

§ 99 (weggefallen)".

2.
§ 99 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 17 SanInsFoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 SanInsFoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SanInsFoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 20 FISG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2230), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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