Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 18 - Energiesteuergesetz (EnergieStG)

Artikel 1 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534, 2008 I 660, 1007; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 612-20 Verbrauchsteuern und Monopole
| |

§ 18 Versandhandel



(1) 1Versandhandel betreibt, wer in Ausübung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 aus dem steuerrechtlich freien Verkehr des Mitgliedstaats, in dem er seinen Sitz hat, an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten liefert und den Versand der Energieerzeugnisse an den Erwerber selbst durchführt oder durch andere durchführen lässt (Versandhändler). 2Als Privatpersonen gelten alle Erwerber, die sich gegenüber dem Versandhändler nicht als Abnehmer ausweisen, deren innergemeinschaftliche Erwerbe nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes der Umsatzsteuer unterliegen.

(2) (aufgehoben)

(3) 1Wer als Versandhändler Energieerzeugnisse in das Steuergebiet liefern will, bedarf der Erlaubnis. 2Diese wird Personen erteilt, gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. 3Der Versandhändler hat für die entstehende Steuer Sicherheit zu leisten. 4Er hat Aufzeichnungen über seine Lieferungen in das Steuergebiet zu führen und jede Lieferung unter Angabe der für die Versteuerung maßgeblichen Merkmale vorher anzuzeigen. 5Werden Energieerzeugnisse nicht nur gelegentlich im Versandhandel geliefert, kann auf Antrag des Versandhändlers zugelassen werden, dass Sicherheit in Höhe der während eines Monats entstehenden Steuer geleistet wird. 6Der Versandhändler kann eine im Steuergebiet ansässige Person als Steuervertreter benennen. 7Der Steuervertreter bedarf einer Erlaubnis. 8Die Sätze 2 bis 5 gelten für den Steuervertreter entsprechend.

(4) (aufgehoben)

(5) 1Die Erlaubnis nach Absatz 3 wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt. 2Sie ist zu widerrufen, wenn die in Absatz 3 Satz 2 genannte Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist oder die geleistete Sicherheit nicht mehr ausreicht.

(6) 1Wer als Versandhändler mit Sitz im Steuergebiet Energieerzeugnisse des steuerrechtlich freien Verkehrs in einen anderen Mitgliedstaat liefern will, hat dies vorher dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen. 2Er hat Aufzeichnungen über die gelieferten Energieerzeugnisse zu führen und die von dem Mitgliedstaat geforderten Voraussetzungen für die Lieferung zu erfüllen.





 

Frühere Fassungen von § 18 EnergieStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2023Artikel 4 Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 30.03.2021 BGBl. I S. 607
aktuell vorher 01.04.2010Artikel 6 Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1870
aktuellvor 01.04.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 EnergieStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 EnergieStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 EnergieStG Lieferung zu gewerblichen Zwecken (vom 13.02.2023)
... 2. an eine Privatperson geliefert werden, sofern die Beförderung nicht unter § 16 oder § 18 fällt. Bei Lieferungen zu gewerblichen Zwecken dürfen ...
§ 18a EnergieStG Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr (vom 13.02.2023)
... Grund dessen eine Beförderung oder ein Teil einer Beförderung nach § 15c oder nach § 18 nicht ordnungsgemäß beendet werden kann, 2. in dem bei einer ... 3. in dem einem Versandhändler oder dessen Steuervertreter eine Erlaubnis nach § 18 Absatz 3 fehlt oder 4. in dem eine Pflicht in Bezug auf eine Beförderung nach § 15c ...
§ 18b EnergieStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023)
... Energieerzeugnisse in das Steuergebiet, 3. in den Fällen des Versandhandels nach § 18 : zum Zeitpunkt der Lieferung der Energieerzeugnisse im Steuergebiet, 4. bei ...
§ 18c EnergieStG Steueranmeldung, Fälligkeit (vom 13.02.2023)
... Absatz 1 haben die Steuerschuldner nach § 18b Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in den Fällen des § 18 Absatz 3 Satz 5 für Energieerzeugnisse, für die die Steuer in einem Monat entstanden ist, bis zum 15. ...
§ 34 EnergieStG Verbringen in das Steuergebiet (vom 13.02.2023)
... in das Steuergebiet verbracht, gelten §§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 18 , 18b und § 18c sinngemäß, es sei denn, dass im Falle des § 15 die Kohle durch ...
§ 40 EnergieStG Nicht leitungsgebundenes Verbringen (vom 13.02.2023)
... in das Steuergebiet verbracht, gelten die §§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 18 , 18b und § 18c sinngemäß mit der Maßgabe, dass im Fall des § 18b keine ...
§ 46 EnergieStG Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet (vom 13.02.2023)
... nicht gebrauchte Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, die nach § 15c oder nach § 18 in einen anderen Mitgliedstaat verbracht worden sind, 2. nachweislich versteuerte ... wenn der Entlastungsberechtigte 1. im Fall des Versandhandels das Verfahren nach § 18 eingehalten hat und die Steuer für die Energieerzeugnisse in dem anderen Mitgliedstaat ...
§ 61 EnergieStG Steueraufsicht (vom 13.02.2023)
... befördert oder verwendet, 2. wer als Versandhändler oder Steuervertreter nach § 18 Absatz 3 tätig ist. (2) Die Amtsträger sind befugt, im öffentlichen ...
§ 64 EnergieStG Bußgeldvorschriften (vom 13.02.2023)
... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, 2. entgegen § 9 Absatz 1a, § 18 Absatz 6 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 34 Satz 1 oder § 40 Absatz 1 Satz 1, oder § 23 Absatz 4 ...
§ 66 EnergieStG Ermächtigungen (vom 13.02.2023)
... der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 15 bis 19b zu erlassen und dabei insbesondere a) Vorschriften zu § 15a zu dem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030)
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2868
§ 16 EBeV 2030 Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... wurden, 3. aus dem Steuergebiet des Energiesteuergesetzes nach § 15c oder § 18 des Energiesteuergesetzes verbracht wurden und nachweislich nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des ...
Anlage 1 EBeV 2030 (zu § 3 Absatz 1 und 4) Mindestinhalt des Überwachungsplans und des vereinfachten Überwachungsplans
... Erlaubnis nach § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 2, § 15a Absatz 2 oder § 18 Absatz 3 des Energiesteuergesetzes vorliegt, d) Angaben zu Brennstoffen: aa) Bezeichnung des Brennstoffs ...

Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 38 EnergieStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... werden, die Energieerzeugnisse empfangen wollen, deren Beförderung nicht unter § 16 oder § 18 des Gesetzes ...
§ 38a EnergieStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023)
... werden, die Energieerzeugnisse versenden wollen, deren Beförderung nicht unter § 16 oder § 18 des Gesetzes ...
§ 42 EnergieStV Versandhandel (vom 13.02.2023)
... mitgeteilt hat und 2. der Versandhändler die erforderliche Sicherheit nach § 18 Absatz 3 des Gesetzes geleistet hat. Für die Sicherheitsleistung gilt § 29 ... nicht gefährdet werden. (3) Beauftragt der Versandhändler nach § 18 Absatz 3 des Gesetzes einen Steuervertreter, hat er diesen vor der ersten Lieferung mittels einer Anzeige ... dazu verpflichtet ist. Vor der Erteilung der Erlaubnis ist eine Sicherheit nach § 18 Absatz 3 des Gesetzes zu leisten. Für die Sicherheitsleistung gilt § 29 entsprechend. ... erteilt. (6) Das Hauptzollamt kann zu den Aufzeichnungen nach § 18 Absatz 3 Satz 4 des Gesetzes Anordnungen treffen. Die Anzeige der Lieferung gilt mit dem Antrag auf ... auf Erlaubnis nach Absatz 1 als abgegeben. Bei nicht nur gelegentlichen Lieferungen nach § 18 Absatz 3 Satz 5 des Gesetzes steht die fristgerechte Abgabe der Steueranmeldung der Anzeige nach § 18 Absatz ... Absatz 3 Satz 5 des Gesetzes steht die fristgerechte Abgabe der Steueranmeldung der Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 4 des Gesetzes gleich. Die Sätze 1 bis 3 gelten für den Steuervertreter ...
§ 70 EnergieStV Verbringen von Kohle in das Steuergebiet (vom 01.01.2024)
... 34 des Gesetzes sinngemäß gilt, 2. § 42 in den Fällen, in denen § 18 des Gesetzes nach § 34 des Gesetzes sinngemäß gilt.  ...
§ 81 EnergieStV Nicht leitungsgebundenes Verbringen (vom 01.01.2024)
... 40 des Gesetzes sinngemäß gilt, 2. § 42 in den Fällen, in denen § 18 des Gesetzes nach § 40 des Gesetzes sinngemäß gilt.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
...  „§ 42 Versandhandel, Beauftragter (1) Die Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei dem für den ... erstatten. (2) Der Beauftragte des Versandhändlers hat die Erlaubnis nach § 18 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vor Aufnahme seiner ... des Versandhändlers schriftlich die Erlaubnis, wenn der Beauftragte Sicherheit nach § 18 Absatz 3 Satz 5 oder Absatz 4 Satz 5 des Gesetzes geleistet hat. Für die Sicherheitsleistung ... (4) Der Beauftragte hat ein Belegheft zu führen. Er hat in den Anzeigen nach § 18 Absatz 3 Satz 5 des Gesetzes die Art der Energieerzeugnisse nach der Bezeichnung im Gesetz, den ...

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2436, 2725, 2013 I 488
Artikel 1 EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... das Steuergebiet verbracht, gelten die §§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 und § 18 sinngemäß mit der Maßgabe, dass im Fall des § 15 keine Steuer entsteht, wenn ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VStÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... an eine Privatperson geliefert werden, sofern die Beförderung nicht unter § 16 oder § 18 fällt. Bei Lieferungen zu gewerblichen Zwecken dürfen Energieerzeugnisse nur ... 1 oder 2" durch die Wörter „nach § 18b Absatz 1" ersetzt. 15. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern ... Grund dessen eine Beförderung oder ein Teil einer Beförderung nach § 15c oder nach § 18 nicht ordnungsgemäß beendet werden kann, 2. in dem bei einer ... 3. in dem einem Versandhändler oder dessen Steuervertreter eine Erlaubnis nach § 18 Absatz 3 fehlt oder 4. in dem eine Pflicht in Bezug auf eine Beförderung nach § 15c ... Energieerzeugnisse in das Steuergebiet, 3. in den Fällen des Versandhandels nach § 18 : zum Zeitpunkt der Lieferung der Energieerzeugnisse im Steuergebiet, 4. bei ... Absatz 1 haben die Steuerschuldner nach § 18b Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in den Fällen des § 18 Absatz 3 Satz 5 für Energieerzeugnisse, für die die Steuer in einem Monat entstanden ist, bis zum 15. ... a) In Satz 1 werden die Wörter „die §§ 15, 16 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und § 18 " durch die Wörter „§§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die ... § 18" durch die Wörter „§§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 18 , 18b und § 18c" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „von ... In Satz 1 werden die Wörter „die §§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 und § 18 " durch die Wörter „die §§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die ... 18" durch die Wörter „die §§ 15, 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, die §§ 18 , 18b und § 18c" und die Wörter „des § 15 keine Steuer" durch die ... Zwecken oder im Versandhandel" durch die Wörter „nach § 15c oder nach § 18 " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die ... wenn der Entlastungsberechtigte 1. im Fall des Versandhandels das Verfahren nach § 18 eingehalten hat und die Steuer für die Energieerzeugnisse in dem anderen Mitgliedstaat ... 32. In § 64 Nummer 2 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1a, § 15 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 , jeweils auch in Verbindung mit § 34 oder § 40 Abs. 1, oder § 23 Abs. 4 Satz ... 40 Abs. 1, oder § 23 Abs. 4 Satz 1" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1a, § 18 Absatz 6 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 34 Satz 1 oder § 40 Absatz 1 Satz 1, oder § 23 Absatz 4 ... der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 15 bis 19b zu erlassen und dabei insbesondere a) Vorschriften zu § 15a zu dem ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 6 4. VerbrStÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... des steuerrechtlich freien Verkehrs". g) Nach der Angabe zu § 18 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 18a Unregelmäßigkeiten ... durch die Wörter „steuerrechtlich freien Verkehr" ersetzt. 17. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... „des steuerrechtlich freien Verkehrs" eingefügt. 18. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a ... der Beförderung von Energieerzeugnissen nach § 15 Absatz 1 und 2 oder § 18 Absatz 2 im Steuergebiet eine Unregelmäßigkeit ein, entsteht die Steuer, es sei denn, ... (3) Steuerschuldner ist derjenige, der die Sicherheit nach § 15 Absatz 3 oder § 18 Absatz 3 Satz 5 geleistet hat und im Fall des § 15 Absatz 2 Satz 2 die Person, die die ... 36. In § 61 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 11 Abs. 8 oder § 18 Abs. 5" durch die Angabe „§ 18 Absatz 3" ersetzt. 37. § 64 ... wird die Angabe „§ 11 Abs. 8 oder § 18 Abs. 5" durch die Angabe „§ 18 Absatz 3" ersetzt. 37. § 64 wird wie folgt geändert: a) Die ... a) In dem einleitenden Satzteil vor Buchstabe a wird die Angabe „den §§ 15 bis 19" durch die Angabe „den §§ 15 bis 19b" ersetzt. b) ... 9 Absatz 1, § 15 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 1 Satz 1, § 18 Absatz 1 Satz 1, § 20 Absatz 3 Satz 3, in der Paragrafenüberschrift zu § 22 sowie ...