§ 19 - GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)

§ 19 Anpassung des Mindestanteils von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen an Ackerland nach § 11 Absatz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes


§ 19 wird in 5 Vorschriften zitiert

Der in § 11 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes genannte Prozentsatz wird auf 4 Prozent festgelegt.

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Zitierungen von § 19 GAPKondV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 GAPKondV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPKondV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 GAPKondV Anrechnung von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen (vom 17.12.2022)
... Begünstigte nach § 11 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes in Verbindung mit § 19 als nichtproduktive Fläche oder als Landschaftselemente vorzuhalten hat, werden ...
§ 22 GAPKondV Ausnahmen für bestimmte Begünstigte
... nach § 11 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes in Verbindung mit den §§ 19 bis 21 gelten nicht für 1. Begünstigte, bei denen mehr als 75 Prozent des ...
§ 33 GAPKondV Verwaltungskontrollen
... nach § 11 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes in Verbindung mit § 19  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV)
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 156
§ 3 GAPInVeKoSV Landwirtschaftliche Parzelle
... der Verpflichtung nach § 11 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes in Verbindung mit § 19 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung und bei Anwendung der Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und d des ...

Zweite GAP-Ausnahme-Verordnung (2. GAPAusnV)
V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 133
§ 2 2. GAPAusnV Zusätzliche Anrechnungsmöglichkeit für Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen oder Zwischenfrüchten
... der Verpflichtung nach § 11 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes in Verbindung mit § 19 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung können zusätzlich zu den Anrechnungsmöglichkeiten nach § 20 Absatz 1 der ...


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