Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden:
- 1.
- Bundespolizeigesetz,
- 2.
- Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz,
- 3.
- BDBOS-Gesetz,
- 4.
- BDBOS-Zertifizierungsverordnung,
- 5.
- Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung,
- 6.
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung),
- 7.
- BSI-Gesetz,
- 8.
- (aufgehoben)
- 9.
- Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen,
- 10.
- Waffengesetz,
- 11.
- Allgemeine Waffengesetz-Verordnung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.