(2)
1Dieses Gesetz gilt zudem für Produkte im Anwendungsbereich des
Produktsicherheitsgesetzes.
2Satz 1 gilt nicht, soweit in anderen Rechtsvorschriften entsprechende oder weitergehende Vorschriften vorgesehen sind.
§ 8 MüG Marktüberwachungsmaßnahmen ... Für Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 gelten die Bestimmungen des Artikels 11 Absatz 1 und 3 der Verordnung (EU) 2019/1020 ... 16 Absatz 1 bis 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 gelten entsprechend für Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 . Die Marktüberwachungsbehörden ergreifen auch in den Fällen des Artikels ... Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020 ist auf Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 entsprechend anzuwenden. (3) Die Entscheidung, ob mit einem Produkt ein ...