§ 1 - Transparenzregisterbeleihungsverordnung (TBelV)

V. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1938 (Nr. 41); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 377
Geltung ab 01.07.2017; FNA: 7613-3-1 Geldwäsche
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§ 1 Beleihung


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

1Mit den Aufgaben der registerführenden Stelle, insbesondere mit der Führung des Transparenzregisters, und mit den hierfür erforderlichen Befugnissen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes beliehen wird die Bundesanzeiger Verlag GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln, HRB 31248. 2Die Beleihung ist bis zum 31. Dezember 2031 befristet.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Transparenzregisterbeleihungsverordnung V. v. 15. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 377 m.W.v. 21. Dezember 2023

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Frühere Fassungen von § 1 TBelV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.12.2023Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Transparenzregisterbeleihungsverordnung
vom 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 377

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 TBelV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 TBelV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TBelV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 TBelV Finanzierung des Beliehenen und Übertragung der Vollstreckung an den Beliehenen (vom 01.08.2021)
... Der Beliehene trägt den ihm durch die Wahrnehmung der in § 1 genannten Aufgaben, insbesondere durch das Erstellen und Betreiben des Transparenzregisters, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2083
Artikel 13 TraFinG Änderung der Transparenzregisterbeleihungsverordnung
... gefasst: „(1) Der Beliehene trägt den ihm durch die Wahrnehmung der in § 1 genannten Aufgaben, insbesondere durch das Erstellen und Betreiben des Transparenzregisters, ...

Verordnung zur Änderung der Transparenzregisterbeleihungsverordnung
V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 377
Artikel 1 TBelVÄndV Änderung der Transparenzregisterbeleihungsverordnung
... 2021 (BGBl. I S. 2083) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2024" durch die Angabe „31. Dezember 2031" ...


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