§ 21 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 16 GBankDVDV Prüfungsamt (vom 01.10.2025) ... Prüfungsamt erlässt zur näheren Umsetzung der Vorgaben nach den §§ 15 bis 29 eine Prüfungsausgestaltungsordnung. In der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnungen über die Vorbereitungsdienste für die Laufbahnen des Bankdienstes der Deutschen Bundesbank
V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 199
Artikel 2 BankDVDÄndV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 21 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 21 (weggefallen)". ... a) Die Angabe zu § 21 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 21 (weggefallen) ". b) Die Angabe zu § 23 wird durch die folgende Angabe ersetzt: ... Das Prüfungsamt erlässt zur näheren Umsetzung der Vorgaben nach den §§ 15 bis 29 eine Prüfungsausgestaltungsordnung. In der Prüfungsausgestaltungsordnung sind ... die Angabe „Absatz 5" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt. 12. § 21 wird gestrichen. 13. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...
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