Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 22e - Weingesetz (WeinG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 18.01.2011 BGBl. I S. 66; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Geltung ab 01.09.1994; FNA: 2125-5-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
| |

§ 22e (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 22e Weingesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.01.2026Artikel 2 Geoschutzreformgesetz
vom 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
aktuell vorher 15.10.2014Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
vom 02.10.2014 BGBl. I S. 1586
aktuellvor 15.10.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 22e Weingesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22e WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 02.10.2014 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 8. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... ersetzt. e) Nach der § 22d betreffenden Zeile werden folgende § 22e und § 22f betreffende Zeilen eingefügt: „§ 22e Antrag auf Schutz ... 1308/2013" ersetzt. 19. Nach § 22d werden folgende §§ 22e und 22f eingefügt: „§ 22e Antrag auf Schutz einer geografischen Angabe ... Nach § 22d werden folgende §§ 22e und 22f eingefügt: „§ 22e Antrag auf Schutz einer geografischen Angabe nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 (1) ... 16 angefügt: „(16) § 22b Absatz 1 Nummer 1a und die §§ 22e und 22f sind erst ab dem 28. März 2015 anzuwenden. Bis zu dem in Satz 1 genannten Tag ist ...

Geoschutzreformgesetz
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Artikel 2 AgrarGeoSchRefG Änderung des Weingesetzes
... Erzeugervereinigungen; Verordnungsermächtigung". b) Die Angabe zu den §§ 22e bis 22g wird gestrichen. 2. In § 6 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe ... der Bemessungsgrundlage für die finanziellen Beiträge." 6. Die §§ 22e bis 22g werden gestrichen. 7. § 23 wird wie folgt geändert: a) In ...