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§ 22f - Weingesetz (WeinG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 18.01.2011 BGBl. I S. 66; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Geltung ab 01.09.1994; FNA: 2125-5-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.09.1994; FNA: 2125-5-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 22f (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Geoschutzreformgesetz G. v. 11. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 9 m.W.v. 16. Januar 2026
Frühere Fassungen von § 22f Weingesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 16.01.2026 | Artikel 2 Geoschutzreformgesetz vom 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9 |
| aktuell vorher | 15.10.2014 | Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 02.10.2014 BGBl. I S. 1586 |
| aktuell | vor 15.10.2014 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 22f Weingesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22f WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 02.10.2014 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 8. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... e) Nach der § 22d betreffenden Zeile werden folgende § 22e und § 22f betreffende Zeilen eingefügt: „§ 22e Antrag auf Schutz einer ... auf Schutz einer geografischen Angabe nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 § 22f Strengere Vorschriften zu aromatisierten Weinerzeugnissen mit geschützter geografischer ... ersetzt. 19. Nach § 22d werden folgende §§ 22e und 22f eingefügt: „§ 22e Antrag auf Schutz einer geografischen Angabe nach ... hierfür aus den Rechtsakten der Europäischen Union ergibt. § 22f Strengere Vorschriften zu aromatisierten Weinerzeugnissen mit geschützter geografischer ... angefügt: „(16) § 22b Absatz 1 Nummer 1a und die §§ 22e und 22f sind erst ab dem 28. März 2015 anzuwenden. Bis zu dem in Satz 1 genannten Tag ist § 2 ...
Geoschutzreformgesetz
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Artikel 2 AgrarGeoSchRefG Änderung des Weingesetzes
... Verordnungsermächtigung". b) Die Angabe zu den §§ 22e bis 22g wird gestrichen. 2. In § 6 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe ... für die finanziellen Beiträge." 6. Die §§ 22e bis 22g werden gestrichen. 7. § 23 wird wie folgt geändert: a) In ...
Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.06.2017 BGBl. I S. 1942
Artikel 1 WeinRuaÄndG Änderung des Weingesetzes
... durch das Wort „Zuständigkeit" ersetzt. b) Nach der § 22f betreffenden Zeile wird folgende § 22g betreffende Zeile eingefügt: ... Monate" durch die Wörter „zwei Monate" ersetzt. 9. Nach § 22f wird folgender § 22g eingefügt: „§ 22g Organisationen zur ...
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