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§ 24 - GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG)

§ 24 Inkrafttreten


§ 24 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. November 2022 GAPKondG

(1) Die §§ 1, 9, 12 Absatz 5, 7 und 8 sowie § 23 treten am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) 1Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss mit der Genehmigung des durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zu finanzierenden Strategieplanes für Deutschland gefasst hat. 2Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt.*)


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*)
Anm. d. Red.: Der Tag des Inkrafttretens nach Absatz 2 ist gemäß B. v. 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2262) der 22. November 2022.
**)
Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2021.





 

Frühere Fassungen von § 24 GAPKondG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.11.2022 (13.12.2022)Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes, des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes
vom 05.12.2022 BGBl. I S. 2262

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 24 GAPKondG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 GAPKondG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPKondG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes, des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes
B. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2262