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§ 24 - GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG)
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2996, 2022 BGBl. I S. 2262 (Nr. 46)
Geltung ab 23.07.2021, abweichend siehe § 24; FNA: 7847-45 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 23.07.2021, abweichend siehe § 24; FNA: 7847-45 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 24 Inkrafttreten
(2) 1Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss mit der Genehmigung des durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zu finanzierenden Strategieplanes für Deutschland gefasst hat. 2Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt.*)
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- *)
- Anm. d. Red.: Der Tag des Inkrafttretens nach Absatz 2 ist gemäß B. v. 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2262) der 22. November 2022.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2021.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes, des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes B. v. 5. Dezember 2022 BGBl. I S. 2262 m.W.v. 22. November 2022
Frühere Fassungen von § 24 GAPKondG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.11.2022 (13.12.2022) | Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes, des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes vom 05.12.2022 BGBl. I S. 2262 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 24 GAPKondG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 GAPKondG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GAPKondG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes, des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-GesetzesB. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2262
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