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§ 24 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)

§ 24 Aufsichtsbefugnisse



Die Befugnisse der Aufsichtsbehörde nach Teil 6 Kapitel 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in Bezug auf die präventive Sanierungsplanung bleiben im Hinblick auf § 23 Absatz 7 des Versicherungsaufsichtsgesetzes von den Befugnissen in diesem Abschnitt unberührt.



 

Zitierungen von § 24 VSAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 VSAG Vereinfachte Anforderungen
... der präventiven Sanierungs- und Gruppensanierungspläne nach den §§ 12 bis 24 ; 2. den Zeitpunkt, bis zu dem die ersten präventiven Sanierungs- und ...