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§ 25 - Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

neugefasst durch B. v. 23.01.2006 BGBl. I S. 152; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 860-4-1-12 Sozialgesetzbuch
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§ 25 (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 25 DEÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2025Artikel 20 SGB VI-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG)
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 355
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 12 Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2933
aktuellvor 01.01.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 25 DEÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 DEÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DEÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

SGB VI-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 355; zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
Artikel 17 SGB VI-AnpG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... geändert: In § 20 Satz 2 wird die Angabe „Bescheinigung im Sinne des § 25 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung " durch die Angabe „Mitteilung im Sinne des § 28a Absatz 5 des Vierten Buches ...
Artikel 20 SGB VI-AnpG Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
... und Beratungsergebnisse der Sozialversicherungsträger" eingefügt. 4. § 25 wird gestrichen. 5. In der Überschrift zum Siebten Abschnitt wird die Angabe ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2933
Artikel 12 2. SGBIVuaÄndG Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
...  3. § 15 wird aufgehoben. 3a. In § 25 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Daten" die Wörter „ohne die Angaben ...