(1) Das Prüfungsamt bestimmt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form eine nicht bestandene Modulprüfung wiederholt wird.
(2) 1Ist die Bachelorthesis mit einer Rangpunktzahl von weniger als 5,00 bewertet worden, kann sie einmal wiederholt werden. 2Das Prüfungsamt gibt ein neues Thema aus.
(3) Wird die Verteidigung der Bachelorthesis oder die mündliche Abschlussprüfung nicht bestanden, so kann sie jeweils einmal wiederholt werden.
(4) Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.