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§ 25 - Mindeststeuergesetz (MinStG)

§ 25 Korrekturposten Pensionsaufwand



1Korrekturposten Pensionsaufwand ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag der im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag als Aufwand berücksichtigten Pensionsverpflichtungen und den für das Geschäftsjahr an eine Pensionseinheit geleisteten Beiträgen. 2Satz 1 gilt nur für Pensionsverpflichtungen, die auf eine Pensionseinheit ausgelagert sind.



 

Zitierungen von § 25 MinStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 MinStG Hinzurechnungen und Kürzungen
... (§ 24), 9. vermehrt oder vermindert um den Korrekturposten Pensionsaufwand ( § 25 ), 10. vermehrt oder vermindert um Anpassungsbeträge aufgrund von gruppeninternen ...