§ 26a - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten


§ 26a hat 4 frühere Fassungen und wird in 12 Vorschriften zitiert

(1) 1Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten sind jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen. 2Einkünfte eines Ehegatten sind nicht allein deshalb zum Teil dem anderen Ehegatten zuzurechnen, weil dieser bei der Erzielung der Einkünfte mitgewirkt hat.

(2) 1Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigungen nach den §§ 35a und 35c werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. 2Auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen. 3Der Antrag des Ehegatten, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, ist in begründeten Einzelfällen ausreichend. 4§ 26 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Die Anwendung des § 10d für den Fall des Übergangs von der Einzelveranlagung zur Zusammenveranlagung und von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung zwischen zwei Veranlagungszeiträumen, wenn bei beiden Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste vorliegen, wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht G. v. 21. Dezember 2019 BGBl. I S. 2886 m.W.v. 1. Januar 2020

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Frühere Fassungen von § 26a EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
vom 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Steuervereinfachungsgesetz 2011
vom 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Familienleistungsgesetz (FamLeistG)
vom 22.12.2008 BGBl. I S. 2955
aktuell vorher 06.05.2006Artikel 1 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
vom 26.04.2006 BGBl. I S. 1091
aktuellvor 06.05.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 26a EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26a EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 EStG Veranlagung von Ehegatten *) (vom 01.08.2001)
... Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a ) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt ...
§ 32a EStG Einkommensteuertarif (vom 01.01.2024)
... für die Anwendung des Satzes 1 ist, dass der Steuerpflichtige nicht nach den §§ 26, 26a einzeln zur Einkommensteuer veranlagt ...
§ 51 EStG Ermächtigungen (vom 21.12.2022)
... 3. die in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 10 Abs. 5, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a, § 26a Abs. 3 , § 34c Abs. 7, § 46 Abs. 5 und § 50a Abs. 6 vorgesehenen Rechtsverordnungen zu ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 270 AO Allgemeiner Aufteilungsmaßstab (vom 01.01.2012)
... der Beträge aufzuteilen, die sich bei Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a des Einkommensteuergesetzes und der §§ 271 bis 276 ergeben würden. Dabei ...

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 56 EStDV 2000 Steuererklärungspflicht (vom 28.03.2024)
... des § 26 Abs. 1 des Gesetzes vorgelegen haben und von denen keiner die Einzelveranlagung nach § 26a des Gesetzes wählt, a) wenn keiner der Ehegatten Einkünfte aus ...
§ 61 EStDV 2000 Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes (vom 01.01.2012)
... die Ehegatten den Antrag nach § 26a Absatz 2 des Gesetzes nicht gemeinsam stellen, weil einer der Ehegatten dazu aus zwingenden ...
§ 62d EStDV 2000 Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten (vom 01.01.2012)
... Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten (§ 26a des Gesetzes) kann der Steuerpflichtige den Verlustabzug nach § 10d des Gesetzes auch ... Verluste derjenigen Veranlagungszeiträume geltend machen, in denen die Ehegatten nach § 26a des Gesetzes einzeln veranlagt worden sind. Im Fall der Zusammenveranlagung von ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Familienleistungsgesetz (FamLeistG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2955; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 FamLeistG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... den §§ 9c, 10 Abs. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7 und 9" ersetzt. 9. In § 26a Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8" durch die Angabe ...

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
G. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 1091
Artikel 1 WachsBeschStFördG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden". 10. § 26a Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. ...

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
Artikel 1 KlSchStG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden". 2. In § 26a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Steuerermäßigung nach § 35a" durch die ...

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 9c Kinderbetreuungskosten" werden gestrichen. b) Die Angabe zu § 26a wird wie folgt gefasst: „§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten". ... b) Die Angabe zu § 26a wird wie folgt gefasst: „§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten". c) Die Angabe zu § 26c wird gestrichen. ... von Ehegatten (1) Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a ) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt ... Gebrauch gemacht, so ist eine Zusammenveranlagung durchzuführen." 15. § 26a wird wie folgt gefasst: „§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten  ... 15. § 26a wird wie folgt gefasst: „§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten (1) Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten sind jedem ... Absatz 68 angefügt: „(68) § 25 Absatz 3, die §§ 26, 26a und 32a Absatz 6 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) ...
Artikel 2 StVereinfG 2011 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
...  b) Nach der Angabe zu § 60 werden die Wörter „Zu den §§ 26a bis 26c des Gesetzes" durch die Wörter „Zu den §§ 26a und 26b des ... den §§ 26a bis 26c des Gesetzes" durch die Wörter „Zu den §§ 26a und 26b des Gesetzes" ersetzt. c) Die Angabe zu § 61 wird wie folgt ... 61 Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes". d) Die Angabe zu § 64 wird wie ... 4. In § 56 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „getrennte Veranlagung nach § 26a des Gesetzes oder die besondere Veranlagung nach § 26c des Gesetzes" durch die ... nach § 26c des Gesetzes" durch die Wörter „Einzelveranlagung nach § 26a des Gesetzes" ersetzt. 5. § 61 wird wie folgt gefasst:  ... „§ 61 Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes Können die Ehegatten den Antrag nach § 26a Absatz 2 des ... im Fall des § 26a des Gesetzes Können die Ehegatten den Antrag nach § 26a Absatz 2 des Gesetzes nicht gemeinsam stellen, weil einer der Ehegatten dazu aus zwingenden ...


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