§ 28a Leistungen bei Pflegegrad 1
Bei Vorliegen des Pflegegrades 1 gewährt die Pflegeversicherung folgende Leistungen:
- 1.
- Pflegeberatung gemäß den §§ 7a und 7b,
- 2.
- Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß § 37 Absatz 3,
- 3.
- zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 38a, ohne dass § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erfüllt sein muss,
- 4.
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß § 40,
- 5.
- finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds gemäß § 40,
- 6.
- Leistungen zur ergänzenden Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen sowie zur Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen gemäß den §§ 39a, 40a und 40b,
- 7.
- Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson gemäß § 42a,
- 8.
- einen monatlichen Zuschuss bei vollstationärer Pflege gemäß § 43 Absatz 3,
- 9.
- zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 43b,
- 10.
- zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung gemäß § 44a,
- 11.
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen gemäß § 45,
- 12.
- den Entlastungsbetrag gemäß § 45b,
- 13.
- die Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 45e nach Maßgabe von § 28 Absatz 1b.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDigitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PUEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... die Wörter „gemäß den §§ 7a und 7b" ersetzt. 13. § 28a wird wie folgt gefasst: „§ 28a Leistungen bei Pflegegrad 1 Bei ... 7a und 7b" ersetzt. 13. § 28a wird wie folgt gefasst: „ § 28a Leistungen bei Pflegegrad 1 Bei Vorliegen des Pflegegrades 1 gewährt die ...
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 2 PSG II Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.11.2016) ... 17a wird gestrichen. c) Nach der Angabe zu § 28 wird die folgende Angabe zu § 28a eingefügt: „§ 28a Leistungen bei Pflegegrad 1". d) ... der Angabe zu § 28 wird die folgende Angabe zu § 28a eingefügt: „ § 28a Leistungen bei Pflegegrad 1". d) Nach der Angabe zu § 43a wird die folgende ... aufgehoben. d) Absatz 5 wird Absatz 4. 14. Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt: „§ 28a Leistungen bei Pflegegrad 1 (1) ... 4. 14. Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt: „ § 28a Leistungen bei Pflegegrad 1 (1) Abweichend von § 28 Absatz 1 und 1a gewährt ... die Angabe „(§§ 4 und 28)" durch die Angabe „(§§ 4, 28 und 28a )" ersetzt. 43. § 109 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...
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