§ 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit
(2) bis (4) (aufgehoben)
(5)
1Bei der Berechnung des Einkommens ist der Wert der vom Arbeitgeber bereitgestellten Vollverpflegung mit täglich 1 Prozent des nach §
20 des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch maßgebenden monatlichen Regelbedarfs anzusetzen.
2Wird Teilverpflegung bereitgestellt, entfallen auf das Frühstück ein Anteil von 20 Prozent und auf das Mittag- und Abendessen Anteile von je 40 Prozent des sich nach Satz 1 ergebenden Betrages.
(6) Sonstige Einnahmen in Geldeswert sind mit ihrem Verkehrswert als Einkommen anzusetzen.
(7) Das Einkommen kann nach Anhörung geschätzt werden, wenn
- 1.
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einmalig oder für kurze Zeit zu erbringen sind oder Einkommen nur für kurze Zeit zu berücksichtigen ist oder
- 2.
- die Entscheidung über die Erbringung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Einzelfall keinen Aufschub duldet.
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interne Verweise§ 4 Bürgergeld-V Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen (vom 01.07.2011) ... die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere ... des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus 1. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2780
Artikel 1 1. Alg II-VÄndV ... angefügt: 11. Verpflegung, die außerhalb der in den §§ 2 , 3 und 4 Nummer 4 genannten Einkommensarten bereitgestellt wird,". dd) Folgende ... des Bewilligungszeitraums, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2009." 2. § 2 Absatz 5 und 6 wird wie folgt gefasst: (5) Bei der Berechnung des Einkommens ist ...
Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 687
Artikel 17 EGBFDG Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung ... worden ist, wird wie folgt gefasst: „13. vom Taschengeld nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder § 2 Nummer 4 des ... vom Taschengeld nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, das ein Teilnehmer an einem ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Siebte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
V. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1858
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