§ 2 Anforderungen an elektronische Dokumente
(1)
1Das elektronische Dokument ist im Dateiformat PDF zu übermitteln.
2Wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden können, darf das elektronische Dokument zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden.
3Die Dateiformate PDF und TIFF sollen den nach
§ 5 Absatz 1 Nummer 1 bekanntgemachten Versionen entsprechen.
(3) Dem elektronischen Dokument soll ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML beigefügt werden, der den nach
§ 5 Absatz 1 Nummer 2 bekanntgemachten Definitions- oder Schemadateien entspricht und mindestens enthält:
- 1.
- die Bezeichnung des Gerichts;
- 2.
- sofern bekannt, das Aktenzeichen des Verfahrens;
- 3.
- die Bezeichnung der Parteien oder Verfahrensbeteiligten;
- 4.
- die Angabe des Verfahrensgegenstandes;
- 5.
- sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der die Akten führenden Stelle.
Frühere Fassungen von § 2 ERVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 15 ERVV Sonstige verfahrensbezogene elektronische Dokumente (vom 01.01.2022) ... oder Strafgerichte übermittelt werden, sollen den Anforderungen des § 2 entsprechen. Entsprechen sie diesen Anforderungen nicht und sind sie zur Bearbeitung ... In der Mitteilung nach § 32a Absatz 6 Satz 1 der Strafprozessordnung ist auf die in § 2 geregelten technischen Rahmenbedingungen hinzuweisen. (2) Die Übermittlung kann ...
Zitat in folgenden NormenBehördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV)
V. v. 30.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 125
§ 2 BehAktÜbV Übermittlung elektronischer Akten ... Schemadateien entspricht. Er soll mindestens Folgendes enthalten: 1. die in § 2 Absatz 3 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung genannten Daten, 2. das Aktenzeichen der übermittelnden Stelle, 3. ...
Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 349
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 349
Artikel 1 OnlVfEEG Änderung der Zivilprozessordnung ... die mithilfe digitaler Eingabesysteme erstellt wurden, können abweichend von § 2 Absatz 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung als strukturierter Datensatz übermittelt werden, sofern für diesen im Online-Verfahren ... Erklärungen ist ein strukturierter Datensatz beizufügen, der mindestens die Angaben nach § 2 Absatz 3 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung enthält. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sind als strukturierte ...
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234; zuletzt geändert durch Artikel 38 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319
Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
V. v. 09.02.2018 BGBl. I S. 200
Artikel 1 ERVVÄndV Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ... elektronisch eingereicht werden, mit der Maßgabe, dass der Datensatz nach § 2 Absatz 3 mindestens folgende Angaben enthält: 1. die Bezeichnung der ... oder Strafgerichte übermittelt werden, sollen den Anforderungen des § 2 entsprechen. Entsprechen sie diesen Anforderungen nicht und sind sie zur Bearbeitung durch die ... vor. In der Mitteilung nach § 32a Absatz 6 Satz 1 der Strafprozessordnung ist auf die in § 2 geregelten technischen Rahmenbedingungen hinzuweisen. (2) Die Übermittlung kann ...
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