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§ 312 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 312 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage



(1) Wer eine kerntechnische Anlage (§ 330d Nr. 2) oder Gegenstände, die zur Errichtung oder zum Betrieb einer solchen Anlage bestimmt sind, fehlerhaft herstellt oder liefert und dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert herbeiführt, die mit der Wirkung eines Kernspaltungsvorgangs oder der Strahlung eines radioaktiven Stoffes zusammenhängt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.
die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2.
leichtfertig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Zitierungen von § 312 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 312 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 314a StGB Tätige Reue
... 5, c) § 309 Abs. 6, d) § 311 Abs. 1, e) § 312 Abs. 1 und 6 Nr. 1, f) § 313, auch in Verbindung mit § 308 Abs. 5,  ... 4, b) § 308 Abs. 6, c) § 311 Abs. 3, d) § 312 Abs. 6 Nr. 2, e) § 313 Abs. 2 in Verbindung mit § 308 Abs. 6  ...
§ 322 StGB Einziehung
... eine Straftat nach den §§ 306 bis 306c, 307 bis 314 oder 316c begangen worden, so können 1. Gegenstände, die ... 2. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach den §§ 310 bis 312 , 314 oder 316c bezieht, eingezogen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
G. v. 27.01.1877 RGBl. S. 77; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 38a EGGVG (vom 25.04.2006)
... 306 bis 308, des § 310b Abs. 1, des § 311 Abs. 1, des § 311a Abs. 1, der §§ 312 , 316c Abs. 1 oder des § 319 zu begehen. Sie finden entsprechende ...

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
§ 74 GVG (vom 01.07.2021)
...  19. der fehlerhaften Herstellung einer kerntechnischen Anlage mit Todesfolge ( § 312 Abs. 4 des Strafgesetzbuches ), 20. des Herbeiführens einer Überschwemmung mit Todesfolge (§ 313 in ...

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes
G. v. 18.08.1976 BGBl. I S. 2181; zuletzt geändert durch Artikel 84 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 6 StGBuaÄndG Übergangsregelung (vom 25.04.2006)
... 306 bis 308, 310b Abs. 1, des § 311 Abs. 1, des § 311a Abs. 1, der §§ 312 , 316c Abs. 1 oder des § 319 zu begehen. (3) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 14 1. BMJBBG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... bis 308, des § 310b Abs. 1, des § 311 Abs. 1, des § 311a Abs. 1, der §§ 312 , 316c Abs. 1 oder des § 319 zu begehen. Sie finden entsprechende Anwendung auch ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
G. v. 30.09.1977 BGBl. I S. 1877; aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 2 EGGVGÄndG Übergangsregelung
... bis 308, des § 310b Abs. 1, des § 311 Abs. 1, des § 311a Abs. 1, der §§ 312 , 316c Abs. 1 oder des § 319 zu begehen. Sie finden entsprechende Anwendung auch ...

Straffreiheitsgesetz 1970
G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 2 StrFrhG 1970 Rahmen der Straffreiheit
... sowie e) bei gemeingefährlichen Verbrechen und Vergehen nach den §§ 306 bis 315a, 315c bis 316a, 321 und 324 des Strafgesetzbuches; 2. bei Verbrechen und ...