§ 31 - Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV)

§ 31 Zulassungsvoraussetzungen



An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer

1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und

2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.



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