(1) Personen, die sich erstmalig freiwillig für einen Wehrdienst mit Dienstantritt ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet und einen durchgehenden Wehrdienst von mindestens zwölf Monaten geleistet haben, wird nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 anstelle eines Zuschusses nach
§ 31b auf Antrag ein einmaliger Zuschuss für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 im Sinne der
Fahrerlaubnis-Verordnung gewährt.
(2) Die Gewährung des Zuschusses setzt voraus, dass eine Fahrschulausbildung innerhalb von zwölf Monaten vor Antritt und 36 Monaten nach Beendigung des Wehrdienstes mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 abgeschlossen wurde.
(3) Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses ist innerhalb von zwölf Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 zu stellen.
(4) Der Zuschuss wird bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gewährt, soweit die nachgewiesenen Kosten
- 1.
- auf den Besuch einer Fahrschule sowie auf die Gebühren der Fahrerlaubnisprüfung entfallen sind,
- 2.
- für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 aufgewendet wurden,
- 3.
- der verpflichteten Person tatsächlich entstanden sind und
- 4.
- nicht anderweitig erstattet oder bezuschusst wurden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197
§ 3 EStG (vom 01.01.2026) ... nach § 5 des Wehrsoldgesetzes, f) Zuschüsse nach den §§ 31b und 31c des Soldatengesetzes ; 6. Bezüge, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus ...
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 3 WDModG Änderung des Soldatengesetzes ... des Innern" ersetzt. 6. Nach § 31a werden die folgenden §§ 31b und 31c eingefügt: „§ 31b Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse ... geleistet haben, wird nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 anstelle eines Zuschusses nach § 31c auf Antrag ein einmaliger Zuschuss für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse ... sind und 4. nicht anderweitig erstattet oder bezuschusst wurden. § 31c Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 (1) Personen, die sich ...