§ 35 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 35 UERV
Die alle zeigt Aufstellung nachfolgende Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Artikel 3 ThgMQWV Änderung der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung ... 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 32 bis 35 wie folgt gefasst: „§ 32 Registrierung von Validierungs- und ... § 33 (weggefallen) § 34 (weggefallen) § 35 (weggefallen) ". 2. In § 2 Absatz 5 wird nach dem Wort „Rohöl," das Wort ... dem Umweltbundesamt unverzüglich mitzuteilen." 18. Die §§ 33 bis 35 werden aufgehoben. 19. § 36 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ...
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