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§ 36 - BSI-Gesetz (BSIG)
Artikel 1 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 1 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 06.12.2025; FNA: 206-9 Öffentliche Informationstechnik
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Geltung ab 06.12.2025; FNA: 206-9 Öffentliche Informationstechnik
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§ 36 Rückmeldungen des Bundesamtes gegenüber meldenden Einrichtungen
§ 36 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) 1Im Fall einer Meldung einer Einrichtung gemäß § 32 übermittelt das Bundesamt dieser unverzüglich und nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden eine Bestätigung über den Eingang der Meldung und, auf Ersuchen der Einrichtung, Orientierungshilfen oder operative Beratung zu Abhilfemaßnahmen. 2Das Bundesamt kann auf Ersuchen der betreffenden Einrichtung zusätzliche technische Unterstützung leisten.
(2) 1Ist eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit erforderlich, um einen erheblichen Sicherheitsvorfall zu verhindern oder zu bewältigen, oder liegt die Offenlegung des erheblichen Sicherheitsvorfalls anderweitig im öffentlichen Interesse, so kann das Bundesamt nach Anhörung der betreffenden Einrichtung diese dazu verpflichten, die Öffentlichkeit über den erheblichen Sicherheitsvorfall zu informieren. 2Das Bundesamt kann entsprechend der Voraussetzungen nach Satz 1 die Öffentlichkeit auch selbst informieren. 3Handelt es sich bei der betreffenden Einrichtung um eine Einrichtung der Bundesverwaltung, gilt für die Information der Öffentlichkeit § 4 Absatz 3 entsprechend.
Zitierungen von § 36 BSIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BSIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 BSIG Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen (vom 17.03.2026)
... oder verbundenen Unternehmen ist. (5) Die §§ 30, 31, 32, 35, 36 , 38, 39, 61 und 62 gelten nicht für besonders wichtige Einrichtungen und wichtige ... darstellt, findet dieser Absatz keine Anwendung. (6) Die §§ 30, 31, 32, 35, 36 , 38 und 39 gelten nicht für 1. Finanzunternehmen nach Artikel 2 Absatz 2 der ...
§ 32 BSIG Meldepflichten
... Verfügung. (6) Das Bundesamt kann meldenden Einrichtungen nach Maßgabe des § 36 Absatz 1 Angebote zu deren Unterstützung bei der Behebung des Sicherheitsvorfalls ...
§ 65 BSIG Bußgeldvorschriften (vom 17.03.2026)
... 8, jeweils auch in Verbindung mit § 62, oder d) § 35 Absatz 1 Satz 1 oder § 36 Absatz 2 Satz 1 zuwiderhandelt, 2. entgegen § 30 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Maßnahme ...
Zitat in folgenden Normen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 6 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
§ 5d EnWG Dokumentations-, Melde-, Registrierungspflicht (vom 06.12.2025)
... nach § 2 Nummer 11 des BSI-Gesetzes. § 32 Absatz 2 bis 5 und § 36 des BSI-Gesetzes sind entsprechend anzuwenden. Bei Meldungen nach diesem Absatz trifft das Bundesamt ... Absatz trifft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Maßnahmen nach § 36 des BSI-Gesetzes im Benehmen mit der Bundesnetzagentur. (4) Der Betreiber eines ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
Artikel 17 NIS2-RLUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... nach § 2 Nummer 11 des BSI-Gesetzes. § 32 Absatz 2 bis 5 und § 36 des BSI-Gesetzes sind entsprechend anzuwenden. Bei Meldungen nach diesem Absatz trifft das Bundesamt für ... Absatz trifft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Maßnahmen nach § 36 des BSI-Gesetzes im Benehmen mit der Bundesnetzagentur. (4) Der Betreiber eines ...
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