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§ 39 - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen auf die Treibhausgasquote und zur Anrechnung auf die Verpflichtung nach Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2405 (37. BImSchV)

V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Geltung ab 20.04.2024; FNA: 2129-8-37-1 Umweltschutz
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§ 39 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen



(1) 1Zertifizierungsstellen müssen der zuständigen Behörde jede Kontrolle so rechtzeitig ankündigen, dass eine Begleitung durch die zuständige Behörde möglich ist. 2Vor-Ort-Kontrollen in der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum müssen mindestens 14 Kalendertage vor dem Termin der Kontrolle angekündigt werden, Vor-Ort-Kontrollen in allen anderen Ländern müssen mindestens 21 Kalendertage vor dem Termin der Kontrolle angekündigt werden.

(2) Nach Abschluss jeder Kontrolle müssen die Zertifizierungsstellen einen Bericht erstellen, der insbesondere das Ergebnis der Kontrolle enthält.

(3) Der Bericht ist der zuständigen Behörde elektronisch zu übermitteln.





 

Frühere Fassungen von § 39 37. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2026Artikel 2 Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
vom 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 39 37. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 37. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 37. BImSchV Widerruf der Anerkennung (vom 07.06.2026)
... ist oder 2. die Zertifizierungsstelle ihre Pflichten nach den §§ 37 bis 41 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.  ...
§ 35a 37. BImSchV Registrierung ausländischer Zertifizierungsstellen (vom 07.06.2026)
... 2. das Datum der Registrierung. (6) § 25 Absatz 2 sowie die §§ 37 bis 39 sind entsprechend auf Zertifizierungsstellen, die nach Absatz 1 registriert sind, anzuwenden. ...
§ 38 37. BImSchV Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten (vom 07.06.2026)
... genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, insbesondere auf Grund der Berichte nach § 39 Absatz 2 , 1. bestimmen, dass eine Schnittstelle in kürzeren Abständen kontrolliert ...
§ 40 37. BImSchV Weitere Berichte und Mitteilungen (vom 07.06.2026)
... Zertifikates, folgende Dokumente elektronisch übermitteln: 1. die Berichte nach § 39 Absatz 2 und 2. die Zertifikate, die nach § 25 ausgestellt wurden. (1a) ...
§ 41 37. BImSchV Aufbewahrung, Umgang mit Informationen (vom 07.06.2026)
... Zertifizierungsstellen müssen die Berichte nach § 39 Absatz 2 zehn Jahre ab dem Datum ihrer jeweiligen Erstellung und die Kopien der Zertifikate, die sie auf ... ab dem Datum der Ausstellung des jeweiligen Zertifikates aufbewahren. Die Berichte nach § 39 Absatz 2 und die Kopien der Zertifikate sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unverzüglich, bei ...
§ 44 37. BImSchV Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (vom 07.06.2026)
... zur Nachweisführung nach dieser Verordnung, 8. Daten zu den Berichten nach § 39 Absatz 2 und § 41 Absatz 2, 9. Daten zu den Nachweispflichtigen bei Vorlage der Nachweise ...
§ 51 37. BImSchV Muster und Vordrucke
... die Zertifikate nach § 26, 2. für die Mitteilungen und Berichte nach den §§ 39 und 40, 3. für die Nachweise nach § 17 und 4. für die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Artikel 2 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
... das Datum der Registrierung. (6) § 25 Absatz 2 sowie die §§ 37 bis 39 sind entsprechend auf Zertifizierungsstellen, die nach Absatz 1 registriert sind, anzuwenden. ... § 38 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 39 Satz 2" durch die Angabe „§ 39 Absatz 2" ersetzt. b) Absatz 3 ... a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 39 Satz 2" durch die Angabe „ § 39 Absatz 2" ersetzt. b) Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt: ... der Zertifizierungsstelle nach den Absätzen 1 und 2 zu begleiten." 31. § 39 wird durch den folgenden § 39 ersetzt: „§ 39 Mitteilungen und Berichte ... den Absätzen 1 und 2 zu begleiten." 31. § 39 wird durch den folgenden § 39 ersetzt: „§ 39 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen  ... 31. § 39 wird durch den folgenden § 39 ersetzt: „ § 39 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen (1) Zertifizierungsstellen müssen ... § 40 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „ § 39 Satz 2" durch die Angabe „§ 39 Absatz 2" ersetzt. b) Nach Absatz ... a) In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§ 39 Satz 2" durch die Angabe „ § 39 Absatz 2" ersetzt. b) Nach Absatz 1 wird der folgende Absatz 1a ... mitteilen." 33. In § 41 Absatz 1 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „ § 39 Satz 2" durch die Angabe „§ 39 Absatz 2" ersetzt. 34. § 42 ... 1 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 39 Satz 2" durch die Angabe „ § 39 Absatz 2" ersetzt. 34. § 42 wird wie folgt geändert: a) ... durch die Angabe „§ 26" ersetzt. d) In Nummer 8 wird die Angabe „ § 39 Satz 2" durch die Angabe „§ 39 Absatz 2" ersetzt. e) Nach Satz 1 ... d) In Nummer 8 wird die Angabe „§ 39 Satz 2" durch die Angabe „ § 39 Absatz 2" ersetzt. e) Nach Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt:  ...