§ 39 - Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Artikel 1 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010, 2011 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 27
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7141-8-1 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 39 Durchführung der Befundprüfung


§ 39 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Auf eine Befundprüfung nach § 39 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes sind die Regelungen des § 37 Absatz 1 und 2 entsprechend anzuwenden, wobei an Stelle der Fehlergrenzen die Verkehrsfehlergrenzen zu berücksichtigen sind.

(2) Bei der Befundprüfung ist die Verwendungssituation des Messgeräts zu berücksichtigen.

(3) Auf Verlangen der antragstellenden Person kann auch eine Teilbefundprüfung im Hinblick auf einzelne Aspekte der Befundprüfung durchgeführt werden.

(4) 1Bei Smart-Meter-Gateways nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes ordnet die zuständige Behörde zunächst einen Selbsttest nach den Vorgaben in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nach dem Messstellenbetriebsgesetz durch den Smart-Meter-Gateway-Administrator an. 2Ergibt der Selbsttest keinen Anlass für Zweifel an der Messrichtigkeit, kann die Befundprüfung auf Wunsch der antragstellenden Person beendet werden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung V. v. 29. Januar 2024 BGBl. 2024 I Nr. 27 m.W.v. 31. Januar 2024

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Frühere Fassungen von § 39 MessEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.01.2024Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
vom 29.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 27

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Zitierungen von § 39 MessEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 MessEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MessEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 51 MessEV Durchführung von Befundprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
... Durchführung der Befundprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen ist § 39  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
V. v. 29.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 27
Artikel 1 4. MessEVÄndV Änderung der Mess- und Eichverordnung
... 2021 (BGBl. I S. 4742) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 39 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Bei Smart-Meter-Gateways nach § ...


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