§ 39a Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
Pflegebedürftige haben bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen im Sinne des
§ 40a Anspruch auf ergänzende Unterstützungsleistungen, deren Erforderlichkeit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach
§ 78a Absatz 5 Satz 6 festgestellt hat, durch nach diesem Buch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 28 SGB XI Leistungsarten, Grundsätze (vom 01.01.2024) ... 5a. ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ( § 39a in Verbindung mit § 40b) und digitale Pflegeanwendungen (§ 40a in Verbindung mit § ...
§ 28a SGB XI Leistungen bei Pflegegrad 1 (vom 01.01.2024) ... Pflegeanwendungen sowie zur Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen gemäß den §§ 39a , 40a und 40b, 7. Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- ...
Zitat in folgenden NormenBundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV)
V. v. 29.09.2022 BGBl. I S. 1568; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDigitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 5 DVPMG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... b) Nach der Angabe zu § 39 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 39a Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen". ... „16. Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ( § 39a ) und digitale Pflegeanwendungen (§ 40a), 17. Leistungsanspruch beim Einsatz ... Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen gemäß § 39a und digitale Pflegeanwendungen gemäß § 40a, 10. Leistungsanspruch ... Pflegeanwendungen gemäß § 40b." 10. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von ... 10. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „ § 39a Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen ... Pflegeanwendungen Pflegebedürftige haben Anspruch auf die Leistungen nach den §§ 39a und 40a bis zur Höhe von insgesamt 50 Euro im Monat. Die Aufteilung des Leistungsanspruchs ... des Leistungsanspruchs nach Satz 1 auf die ergänzende Unterstützungsleistung nach § 39a und die digitale Pflegeanwendung nach § 40a beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen richtet ... des Leistungsanspruchs nach § 40b auf die ergänzende Unterstützungsleistung nach § 39a und die digitale Pflegeanwendung nach § 40a innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme in das ... vor. Der Bericht enthält Informationen über die Inanspruchnahme der Leistungen nach den §§ 39a und 40a, insbesondere dazu, wie viele Pflegebedürftige der jeweiligen Pflegegrade Leistungen ... die Wörter „und seiner ergänzenden Unterstützungsleistungen im Sinne des § 39a " eingefügt. 20. Nach § 125 wird folgender § 125a eingefügt: ...
Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1a KUGSoWGG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... 2022 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 39a Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 40a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... von ergänzenden Unterstützungsleistungen ambulanter Pflegeeinrichtungen nach § 39a bis zur Höhe von insgesamt 50 Euro im Monat." b) Satz 2 wird aufgehoben. ...
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/39a_SGB_11.htm