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Artikel 3a - Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Artikel 3a Weitere Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung zum 1. Januar 2025


Artikel 3a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 PflAFinV offen

Die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes oder" durch die Wörter „sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes und nach einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes, oder" ersetzt.

2.
§ 22 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 Buchstabe g werden nach den Wörtern „sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und nach einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.

b)
In Nummer 2 werden nach den Wörtern „Abschluss mit einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und Abschluss mit einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.

3.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Abschnitt I wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 4 werden nach den Wörtern „sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und nach einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.

bb)
In Nummer 6 werden nach den Wörtern „Abschluss mit einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und Abschluss mit einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.

cc)
In Nummer 7 werden nach den Wörtern „sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und nach einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.

b)
In Abschnitt II Nummer 3 werden nach den Wörtern „oder einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 3a PflStudStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a PflStudStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflStudStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 PflStudStG Inkrafttreten
... (3) Artikel 8c tritt mit Wirkung vom 19. Oktober 2023 in Kraft. (4) Die Artikel 2a, 3a und 4a treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (5) Artikel 8g Nummer 1 tritt am 1. Juli 2024 ...