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Artikel 3a - Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
Artikel 3a Weitere Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung zum 1. Januar 2025
Artikel 3a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 PflAFinV § 5, § 22, Anlage 2
Die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes oder" durch die Wörter „sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes und nach einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes, oder" ersetzt.
- 2.
- § 22 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 Buchstabe g werden nach den Wörtern „sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und nach einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.
- b)
- In Nummer 2 werden nach den Wörtern „Abschluss mit einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und Abschluss mit einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.
- 3.
- Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt I wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 4 werden nach den Wörtern „sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und nach einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.
- bb)
- In Nummer 6 werden nach den Wörtern „Abschluss mit einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und Abschluss mit einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.
- cc)
- In Nummer 7 werden nach den Wörtern „sowie nach einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und nach einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.
- b)
- In Abschnitt II Nummer 3 werden nach den Wörtern „oder einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 des Pflegeberufegesetzes" die Wörter „und einer Qualifikation nach § 66e des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 3a PflStudStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a PflStudStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflStudStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 PflStudStG Inkrafttreten
... (3) Artikel 8c tritt mit Wirkung vom 19. Oktober 2023 in Kraft. (4) Die Artikel 2a, 3a und 4a treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (5) Artikel 8g Nummer 1 tritt am 1. Juli 2024 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 28.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 259
Artikel 5 PflFAssGEG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
... vom 2. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1622), die zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. ...
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