§ 403 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 403 Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren


§ 403 hat 2 frühere Fassungen und wird in 16 Vorschriften zitiert

1Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes. 2Das gleiche Recht steht auch anderen zu, die einen solchen Anspruch geltend machen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 25. Juni 2021 BGBl. I S. 2099 m.W.v. 1. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 403 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuellvor 25.07.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 403 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 403 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 272 StPO Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls (vom 01.07.2021)
... ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403 , der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der ...
§ 405 StPO Vergleich (vom 01.07.2021)
... Auf Antrag der nach § 403 zur Geltendmachung eines Anspruchs Berechtigten und des Angeklagten nimmt das Gericht einen ...
§ 406e StPO Akteneinsicht (vom 01.07.2021)
... 3 und 4 gilt entsprechend. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die in § 403 Satz 2 Genannten. (5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im ...
§ 406i StPO Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren (vom 31.12.2015)
... der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch nach Maßgabe der §§ 403 bis 406c und des § 81 des Jugendgerichtsgesetzes im Strafverfahren geltend machen;  ...
§ 472a StPO Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren (vom 01.07.2021)
... entstandenen besonderen Kosten und die notwendigen Auslagen des Antragstellers im Sinne der §§ 403 und 404 zu tragen. (2) Sieht das Gericht von der Entscheidung über den ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Designgesetz (DesignG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 51 DesignG Strafvorschriften (vom 01.07.2017)
... nach den Vorschriften der Strafprozessordnung über die Entschädigung des Verletzten ( §§ 403 bis 406c) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die Einziehung (§§ 74 bis ...

Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 81 JGG Adhäsionsverfahren (vom 01.07.2021)
... Vorschriften der Strafprozeßordnung über das Adhäsionsverfahren ( §§ 403 bis 406c der Strafprozeßordnung) werden im Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht ...

Markengesetz (MarkenG)
G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 143 MarkenG Strafbare Kennzeichenverletzung (vom 14.01.2019)
... den Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Entschädigung des Verletzten ( §§ 403 bis 406c der Strafprozeßordnung) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 13.10.2023)
... für das erstinstanzliche Verfahren über vermögensrechtliche Ansprüche ( § 403 StPO ) (1) Die Gebühr entsteht auch, wenn der Anspruch erstmalig im Berufungsverfahren ... im Berufungs- und Revisionsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche ( § 403 StPO ) 2,5 2,5 4145 Verfahrensgebühr für das ...

Sortenschutzgesetz
neugefasst durch B. v. 19.12.1997 BGBl. I S. 3164; zuletzt geändert durch Artikel 100 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 39 SortG Strafvorschriften (vom 01.07.2017)
... den Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Entschädigung des Verletzten ( §§ 403 bis 406c) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die Einziehung (§§ 74 bis ...

Wirtschaftsstrafgesetz 1954
neugefasst durch B. v. 03.06.1975 BGBl. I S. 1313; zuletzt geändert durch Artikel 76 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 9 WiStrG 1954 Rückerstattung des Mehrerlöses
... der Strafprozeßordnung über die Entschädigung des Verletzten (§§ 403 bis 406c) sind mit Ausnahme des § 405 Satz 1, § 406a Abs. 3 und § 406c Abs. 2 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... Hinzuziehung Prozesskostenhilfe bewilligt wird, 2. nach Maßgabe der §§ 403 bis 406c dieses Gesetzes und des § 81 des Jugendgerichtsgesetzes einen aus der Straftat ...

3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch nach Maßgabe der §§ 403 bis 406c und des § 81 des Jugendgerichtsgesetzes im Strafverfahren geltend machen;  ... vermögensrechtlichen Anspruch, soweit er nicht nach Maßgabe der §§ 403 bis 406c und des § 81 des Jugendgerichtsgesetzes im Strafverfahren geltend gemacht wird, auf ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403 , der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der ... gefasst: „Vierter Abschnitt Adhäsionsverfahren". 48. Dem § 403 wird folgender Satz angefügt: „Das gleiche Recht steht auch anderen zu, die ... 50. § 405 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Auf Antrag der nach § 403 zur Geltendmachung eines Anspruchs Berechtigten und des Angeklagten nimmt das Gericht einen ... 4 eingefügt: „(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die in § 403 Satz 2 Genannten." b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. 53. In § 413 ... „des Verletzten" durch die Wörter „des Antragstellers im Sinne der §§ 403 und 404" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 17 StPOuaFG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... die Wörter „des Verletzten oder seines Erben" durch die Angabe „( § 403 StPO )" ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... des Nebenklägers Dritter Abschnitt Entschädigung des Verletzten § 403 Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren § 404 Antrag des Verletzten; ...


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