§ 40b Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen
(1) Bewilligt die Pflegekasse die Versorgung mit einer digitalen Pflegeanwendung, hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen für digitale Pflegeanwendungen nach
§ 40a sowie auf Leistungen für die Inanspruchnahme von ergänzenden Unterstützungsleistungen ambulanter Pflegeeinrichtungen nach
§ 39a bis zur Höhe von insgesamt 50 Euro im Monat.
(2) Die Pflegekasse informiert den Pflegebedürftigen barrierefrei in schriftlicher oder elektronischer Form über die Kosten, die von ihm für die digitale Pflegeanwendung, einschließlich der Mehrkosten nach
§ 40a Absatz 2 Satz 8, selbst zu tragen sind, und über die Kosten, die von ihm für ergänzende Unterstützungsleistungen selbst zu tragen sind.
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interne Verweise§ 28 SGB XI Leistungsarten, Grundsätze (vom 01.01.2024) ... Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen (§ 39a in Verbindung mit § 40b ) und digitale Pflegeanwendungen (§ 40a in Verbindung mit § 40b), 6. ... 39a in Verbindung mit § 40b) und digitale Pflegeanwendungen (§ 40a in Verbindung mit § 40b ), 6. Tagespflege und Nachtpflege (§ 41), 7. Kurzzeitpflege (§ ...
§ 28a SGB XI Leistungen bei Pflegegrad 1 (vom 01.01.2024) ... zur Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen gemäß den §§ 39a, 40a und 40b , 7. Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder ...
Zitat in folgenden NormenBundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV)
V. v. 29.09.2022 BGBl. I S. 1568; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDigitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 5 DVPMG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... Angaben eingefügt: „§ 40a Digitale Pflegeanwendungen § 40b Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen". d) Nach der Angabe ... (§ 40a), 17. Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen ( § 40b )." 9. § 28a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 8 ... 40a, 10. Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen gemäß § 40b ." 10. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: ... erforderlich ist." 11. Nach § 40 werden die folgenden §§ 40a und 40b eingefügt: „§ 40a Digitale Pflegeanwendungen (1) ... Datenträgern oder über digitale Vertriebsplattformen zur Verfügung. § 40b Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen Pflegebedürftige haben ... der Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen die Aufteilung des Leistungsanspruchs nach § 40b auf die ergänzende Unterstützungsleistung nach § 39a und die digitale ... damit die Versorgung mit der jeweiligen digitalen Pflegeanwendung nach den §§ 40a und 40b zu Lasten der Pflegeversicherung erbracht werden kann. Im Übrigen gilt § 139e Absatz 6 ...
Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PUEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... zur Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen gemäß den §§ 39a, 40a und 40b , 7. einen monatlichen Zuschuss bei vollstationärer Pflege gemäß § ... 1 Satz 1 übersteigen" gestrichen. b) Satz 9 wird aufgehoben. 17. § 40b wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...
Artikel 2 PUEG Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen (§ 39a in Verbindung mit § 40b ) und digitale Pflegeanwendungen (§ 40a in Verbindung mit § 40b),". b) ... 39a in Verbindung mit § 40b) und digitale Pflegeanwendungen (§ 40a in Verbindung mit § 40b ),". b) Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 7a eingefügt: ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
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