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§ 41 - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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§ 41 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 41 GModG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2026Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
vom 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
vom 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
aktuellvor 01.01.2024Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 41 GModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 GModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... von Teil 3 Abschnitt 2 wird gestrichen. f) Die Angaben zu den §§ 52 bis 56 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 52 (weggefallen) ... durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 52 (weggefallen) § 53 (weggefallen) § 54 (weggefallen) § 55 (weggefallen) § 56 ... Die Überschrift von Teil 3 Abschnitt 2 wird gestrichen. 20. Die §§ 52 bis 56 werden wie folgt gefasst: „§ 52 (weggefallen) § 53 ... 52 bis 56 werden wie folgt gefasst: „§ 52 (weggefallen) § 53 (weggefallen) § 54 (weggefallen) § 55 (weggefallen) § 56 ...

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 1 GModGEG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... an bestehende Nichtwohngebäude § 40 (weggefallen) § 41 (weggefallen) Abschnitt 3 Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden  ... Besondere Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude". 21. Nach § 41 wird die folgende Überschrift zu Abschnitt 3 eingefügt: „Abschnitt 3 ...