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§ 41 - Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)

V. v. 22.11.2022 BGBl. I S. 2118 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 01.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 300
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 600-1-3-21 Finanzverwaltung
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§ 41 Hauptzollamt Ulm



Dem Hauptzollamt Ulm werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Koblenz und des Hauptzollamts Stuttgart, mit Ausnahme des Landkreises Ludwigsburg,

2.
die zollamtliche Abfertigung des Warenverkehrs des Hauptzollamts Augsburg

a)
für den Landkreis Neu-Ulm, mit Ausnahme der Gemeinden Altenstadt, Kellmünz an der Iller, Oberroth, Osterberg und Unterroth sowie

b)
für die Städte Burgau, Günzburg und Leipheim sowie die Gemeinden Bibertal, Bubesheim, Burtenbach, Dürrlauingen, Gundremmingen, Haldenwang, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Kammeltal, Kötz, Landensberg, Offingen, Rettenbach, Röfingen, Waldstetten und Winterbach des Landkreises Günzburg,

3.
die Aufgaben einer Kontrolleinheit Grenznaher Raum für den Bodensee und im grenznahen Raum zur Schweiz des Hauptzollamts Augsburg,

4.
die Zollprüfungen von Zollanmeldern mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein, die bei den Zollstellen der Hauptzollämter Lörrach, Singen und Ulm Zollanmeldungen im eigenen Namen abgegeben haben, sowie

5.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Heilbronn und Stuttgart und des Hauptzollamts Augsburg für den Bodensee und den grenznahen Raum zur Schweiz.





 

Frühere Fassungen von § 41 HZAZustV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
vom 01.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 300

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 41 HZAZustV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 HZAZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HZAZustV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
V. v. 01.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 300
Artikel 1 3. HZAZustVÄndV Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
... 9 Hauptzollamt Dortmund". b) Die bisherigen Angaben zu den §§ 8 bis 41 werden zu den Angaben zu den §§ 9 bis 42. 2. § 1 wird wie folgt ... ersetzt. 29. Die bisherigen §§ 36 bis 40 werden zu den §§ 37 bis 41 ...