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Artikel 44 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 44 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen


Artikel 44 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 NotrufV § 2, § 3, § 4, § 6, § 7

(FNA 900-15-6)

Die Verordnung über Notrufverbindungen vom 6. März 2009 (BGBl. I S. 481), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. November 2012 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Nummer 4 wird das Wort „Telefonnetzen" durch das Wort „Telekommunikationsnetzen" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 108 Abs. 4" durch die Angabe „§ 164 Absatz 6" ersetzt.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „§ 108 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 164 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.

b)
Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden die Wörter „(§ 102 Absatz 8 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 15 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes)" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 werden die Wörter „(§ 98 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 13 Absatz 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes)" ersetzt.

c)
In Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 wird das Wort „Teilnehmer" durch das Wort „Endnutzer" ersetzt.

4.
In § 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 108 Absatz 4" durch die Angabe „§ 164 Absatz 6" ersetzt.

5.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 6 wird die Angabe „§ 112" durch die Angabe „§ 173" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 44 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 44 TKMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 34 DDGEG Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
... Verordnung über Notrufverbindungen vom 6. März 2009 (BGBl. I S. 481), die zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort ...