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§ 44f - Abgeordnetengesetz (AbgG)
neugefasst durch B. v. 21.02.1996 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 16.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 211
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 1101-8 Bundestag
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Geltung ab 01.01.1977; FNA: 1101-8 Bundestag
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§ 44f Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Hausordnung
(1) 1Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro festsetzen. 2Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 4.000 Euro; ein Wiederholungsfall liegt in der Regel vor, wenn das betroffene Mitglied innerhalb von sechs Monaten erneut Anlass für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung gegeben hat.
(2) Zuständiges Gericht für Streitigkeiten über Maßnahmen und Entscheidungen nach Absatz 1 ist das Bundesverfassungsgericht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder G. v. 28. Oktober 2025 BGBl. 2025 I Nr. 258 m.W.v. 1. November 2025
Frühere Fassungen von § 44f AbgG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.11.2025 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder vom 28.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 258 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 44f AbgG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44f AbgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AbgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder
G. v. 28.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 258
Artikel 1 AbgGÄndG 2025 Änderung des Abgeordnetengesetzes
... 1 und 2 ist das Bundesverfassungsgericht." 3. Nach § 44e wird der folgende § 44f eingefügt: „§ 44f Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der ... 3. Nach § 44e wird der folgende § 44f eingefügt: „ § 44f Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Hausordnung (1) Wegen einer nicht nur ...
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