Tools:
Update via:
§ 44e - Abgeordnetengesetz (AbgG)
neugefasst durch B. v. 21.02.1996 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 16.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 211
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 1101-8 Bundestag
|
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 1101-8 Bundestag
|
§ 44e Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages
(1) 1Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages bei dessen Sitzungen kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro festsetzen. 2Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 4.000 Euro. 3Ist ein Mitglied des Bundestages innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen worden, setzt der sitzungsleitende Präsident mit dem Erlass des dritten Ordnungsrufes zugleich ein Ordnungsgeld gegen das Mitglied fest. 4Dies gilt nicht, sofern gegen das Mitglied bereits eine Maßnahme nach Absatz 2 Satz 2 ausgesprochen wurde.
(2) 1Bei gröblicher Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann das Mitglied für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verwiesen und bis zu 30 Sitzungstage von der Teilnahme an Sitzungen des Bundestages und seiner Gremien ausgeschlossen werden. 2Ist ein Mitglied des Bundestages dreimal während einer Sitzung zur Ordnung gerufen, verweist es der sitzungsleitende Präsident für die Dauer der Sitzung aus dem Saal.
(3) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Bundestages.
(4) Zuständiges Gericht für Streitigkeiten über Maßnahmen und Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 ist das Bundesverfassungsgericht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder G. v. 28. Oktober 2025 BGBl. 2025 I Nr. 258 m.W.v. 1. November 2025
Frühere Fassungen von § 44e AbgG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.11.2025 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder vom 28.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 258 |
| aktuell vorher | 16.04.2021 | Artikel 1 Zweiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Einführung eines Ordnungsgeldes vom 09.04.2021 BGBl. I S. 741 |
| aktuell | vor 16.04.2021 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 44e AbgG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44e AbgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AbgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder
G. v. 28.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 258
Artikel 1 AbgGÄndG 2025 Änderung des Abgeordnetengesetzes
... Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 2 und des Absatzes 3 Nummer 7." 2. § 44e wird durch den folgenden § 44e ersetzt: „§ 44e Ordnungsmaßnahmen ... Absatzes 2 und des Absatzes 3 Nummer 7." 2. § 44e wird durch den folgenden § 44e ersetzt: „§ 44e Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Ordnung oder ... 7." 2. § 44e wird durch den folgenden § 44e ersetzt: „ § 44e Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages ... nach den Absätzen 1 und 2 ist das Bundesverfassungsgericht." 3. Nach § 44e wird der folgende § 44f eingefügt: „§ 44f Ordnungsmaßnahmen ...
Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches
G. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4650
Artikel 1 TraBTAG Änderung des Abgeordnetengesetzes
... Bundestag nicht berührt." 3. § 44b wird aufgehoben. 4. Nach § 44e wird folgender Elfter Abschnitt eingefügt: „Elfter Abschnitt ...
Zweiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Einführung eines Ordnungsgeldes
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 741
Artikel 1 32. AbgGÄndG Änderung des Abgeordnetengesetzes
... 1. § 44a Absatz 5 wird aufgehoben. 2. Nach § 44d wird folgender § 44e eingefügt: „§ 44e Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder ... 2. Nach § 44d wird folgender § 44e eingefügt: „ § 44e Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder (1) Wegen einer nicht nur geringfügigen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/44e_AbgG.htm
