§ 457 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 148
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 457 Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


§ 457 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

§ 349 Absatz 5 Satz 2 und 3 in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung gilt für Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach § 26 Absatz 2 Nummer 2b und § 26 Absatz 2b bis zum 31. Dezember 2023.


Text in der Fassung des Artikels 5 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG) G. v. 20. Dezember 2022 BGBl. I S. 2759 m.W.v. 1. Januar 2024

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Frühere Fassungen von § 457 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 5 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2759

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 457 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 457 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 5 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... von Kurzarbeitergeld". c) Folgende Angabe wird angefügt: „ § 457 Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ". 1a. In § 142 Absatz 2 Satz 1 werden in dem Satzteil nach Nummer 2 die ... die Angabe „Absatzes 2" ersetzt. 7. Folgender § 457 wird angefügt: „§ 457 Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten ... 7. Folgender § 457 wird angefügt: „ § 457 Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze § 349 Absatz 5 Satz 2 und 3 in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ...


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