§ 49d - Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)

V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 62; FNA: 2124-25-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 49d Erlaubnisurkunde


§ 49d hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 48a des Pflegeberufegesetzes ist das Muster nach Anlage 15 zu verwenden.


Text in der Fassung des Artikels 4 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) G. v. 12. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 359 m.W.v. 16. Dezember 2023

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Frühere Fassungen von § 49d PflAPrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.12.2023Artikel 4 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
vom 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 49d PflAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49d PflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 12a PflAPrV (zu § 49d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung (vom 16.12.2023)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... § 49c Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag § 49d Erlaubnisurkunde Abschnitt 2b Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur ... nach Vorlage der vollständigen Unterlagen durch die antragstellende Person. § 49d Erlaubnisurkunde Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung ... 38. Nach Anlage 12 wird folgende Anlage 12a eingefügt: „Anlage 12a (zu § 49d ) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung  ...


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