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§ 4 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 4 Ausbaupfad



Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch

1.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf

a)
69 Gigawatt im Jahr 2024,

b)
84 Gigawatt im Jahr 2026,

c)
99 Gigawatt im Jahr 2028,

d)
115 Gigawatt im Jahr 2030,

e)
157 Gigawatt im Jahr 2035 und

f)
160 Gigawatt im Jahr 2040

sowie den Erhalt dieser installierten Leistung nach dem Jahr 2040,

2.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See nach Maßgabe des Windenergie-auf-See-Gesetzes,

3.
eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf

a)
88 Gigawatt im Jahr 2024,

b)
128 Gigawatt im Jahr 2026,

c)
172 Gigawatt im Jahr 2028,

d)
215 Gigawatt im Jahr 2030,

e)
309 Gigawatt im Jahr 2035 und

f)
400 Gigawatt im Jahr 2040

sowie den Erhalt dieser Leistung nach dem Jahr 2040 und

4.
eine installierte Leistung von Biomasseanlagen von 8.400 Megawatt im Jahr 2030.



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Frühere Fassungen von § 4 EEG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
aktuellvor 01.01.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EEG 2023 Ausbau im In- und Ausland (vom 01.01.2023)
... eine Anrechnung auf die Ziele dieses Mitgliedstaates regelt, werden weder auf den Ausbaupfad nach § 4 noch auf den Strommengenpfad nach § 4a angerechnet. (5a) Anlagen im ...
§ 28 EEG 2023 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land (vom 01.01.2023)
...  a) der Ausbaupfad für die installierte Leistung von Solaranlagen nach § 4 Nummer 3 unterschritten worden ist, b) der Strommengenpfad nach § 4a unterschritten worden ... a) der Ausbaupfad für die installierte Leistung von Solaranlagen nach § 4 Nummer 3 überschritten worden ist, b) der Strommengenpfad nach § 4a ...
§ 88c EEG 2023 Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung (vom 01.01.2023)
... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. den Ausbaupfad nach § 4 neu festzusetzen, 2. die jährlichen Zwischenziele für die Stromerzeugung aus ...
§ 97 EEG 2023 Kooperationsausschuss (vom 07.07.2023)
... der für diese Anlagen bereits genutzten Flächen und der für den Ausbaupfad nach § 4 erforderlichen weiteren Flächen, 3. zu dem Umfang der für Windenergieanlagen ...
§ 98 EEG 2023 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung (vom 07.07.2023)
... der Bericht auch erforderliche Handlungsempfehlungen für eine Anpassung des Ausbaupfads nach § 4 , des Strommengenpfads nach § 4a und der Ausschreibungsvolumen nach den §§ 28 bis ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
§ 1a EnWG Grundsätze des Strommarktes (vom 01.01.2017)
... unter Berücksichtigung des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach § 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Versorgungssicherheit sowie volkswirtschaftlicher Effizienz ...

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 39 GEEV Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarungen (vom 01.10.2021)
... über einen Zeitraum von drei Jahren im jährlichen Durchschnitt 5 Prozent der nach § 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes insgesamt jährlich zu installierenden Leistung von Anlagen nicht überschreiten,  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1),". 6. Die §§ 4 und 4a werden wie folgt gefasst: „§ 4 Ausbaupfad Die Ziele nach ... S. 1),". 6. Die §§ 4 und 4a werden wie folgt gefasst: „ § 4 Ausbaupfad Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch 1. eine ... eine Anrechnung auf die Ziele dieses Mitgliedstaates regelt, werden weder auf den Ausbaupfad nach § 4 noch auf den Strommengenpfad nach § 4a angerechnet." e) Nach Absatz 5 wird ... a) der Ausbaupfad für die installierte Leistung von Solaranlagen nach § 4 Nummer 3 unterschritten worden ist, b) der Strommengenpfad nach § 4a unterschritten ... a) der Ausbaupfad für die installierte Leistung von Solaranlagen nach § 4 Nummer 3 überschritten worden ist, b) der Strommengenpfad nach § 4a ... der für diese Anlagen bereits genutzten Flächen und der für den Ausbaupfad nach § 4 erforderlichen weiteren Flächen und 3. zu der Dauer der Genehmigungsverfahren ... der Bericht auch erforderliche Handlungsempfehlungen für eine Anpassung des Ausbaupfads nach § 4 , des Strommengenpfads nach § 4a und der Ausschreibungsvolumen nach den §§ 28 bis ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 4a Strommengenpfad".  ... die Bundesnetzagentur ein Gebot in einem Ausschreibungsverfahren bezuschlagt,". 5. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 und 4a ersetzt: „§ 4 Ausbaupfad ... einem Ausschreibungsverfahren bezuschlagt,". 5. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 und 4a ersetzt: „§ 4 Ausbaupfad Das Ziel nach § 1 Absatz 2 ... 5. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 und 4a ersetzt: „ § 4 Ausbaupfad Das Ziel nach § 1 Absatz 2 soll erreicht werden durch 1. ... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. den Ausbaupfad nach § 4 neu festzusetzen, 2. die jährlichen Zwischenziele für die Stromerzeugung aus ... der Bericht auch erforderliche Handlungsempfehlungen für eine Anpassung des Ausbaupfads nach § 4 , des Strommengenpfads nach § 4a oder der Ausschreibungsvolumen nach den §§ 28 bis ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 3 bis 5 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Begriffsbestimmungen  ... 5 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 5 Ausbau im In- und Ausland". b) Die Angabe zu ... folgt gefasst: „§ 102 (weggefallen)". 3. Die §§ 1 bis 7 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes  ... der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt. § 4 Ausbaupfad Die Ziele nach § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen erreicht werden durch ... (5) Auf die Ziele nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und den Ausbaupfad nach § 4 werden alle Anlagen nach Absatz 1 und der in ihnen erzeugte Strom angerechnet. Auf das nationale ... das Elektrizitätsversorgungssystem zu fördern, 2. den Ausbaupfad nach § 4 zu überprüfen, 3. die Bestimmungen zu den im Teil 3 vorgesehenen Zahlungen ...
Artikel 6 EEAusG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 1 wird folgender Satz angefügt: „Dabei sind insbesondere die in § 4 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie die in § 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... Absatz 2 werden die Wörter „Abweichend vom räumlichen Geltungsbereich nach § 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „Im Rahmen des § 5 des ... 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „1. die §§ 1, 4 , 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, ... a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „mit Ausnahme der §§ 1 bis 6, 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter ... „b) ab dem Kalenderjahr 2017 5 Prozent der jährlich nach dem Ausbaupfad nach § 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu installierenden Leistung nicht überschreiten,". ...

Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1353
Artikel 4 WindBGEG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... der für diese Anlagen bereits genutzten Flächen und der für den Ausbaupfad nach § 4 erforderlichen weiteren Flächen, 3. zu dem Umfang der für ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... dem Anlagenbetreiber verbundener Unternehmen sowie der sonstigen erforderlichen Informationen nach § 4 Absatz 4 der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 in der jeweils geltenden Fassung durch Einstellung in die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... haben, ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass 1. die §§ 1, 4 , 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, ...
§ 43 GEEV Völkerrechtliche Vereinbarung (vom 01.01.2017)
...  b) ab dem Kalenderjahr 2017 5 Prozent der jährlich nach dem Ausbaupfad nach § 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu installierenden Leistung nicht überschreiten,  ...