(2) Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den Ausbildungsabschnitten Einführungslehrgang und Abschlusslehrgang.
(3) 1Die berufspraktische Ausbildung besteht aus den folgenden Ausbildungsabschnitten:
- 1.
- Einführungspraktikum,
- 2.
- praktische Ausbildung,
- 3.
- praxisbezogene Lehrveranstaltungen und
- 4.
- berufspraktische Fremdsprachenausbildung.
2In der praktischen Ausbildung durchlaufen die Anwärterinnen und Anwärter mehrere Ausbildungsstationen.
(4) Die Ausbildungsabschnitte bauen aufeinander auf.