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§ 4 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 4 Vergütungsvereinbarung
(1) 1Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. 2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. 3Art und Umfang des Auftrags nach Satz 2 sind zu bezeichnen. 4Hat der Auftraggeber freiwillig und ohne Vorbehalt geleistet, kann er das Geleistete nicht deshalb zurückfordern, weil seine Erklärung den Vorschriften der Sätze 1 bis 3 nicht entspricht.
(2) Ist eine vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, so kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der sich aus dieser Verordnung ergebenden Vergütung herabgesetzt werden.
(3) Der Steuerberater hat den Auftraggeber in Textform darauf hinzuweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.
Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung V. v. 31. März 2025 BGBl. 2025 I Nr. 105 m.W.v. 1. Juli 2025
Frühere Fassungen von § 4 StBVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2025 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung vom 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105 |
aktuell vorher | 23.07.2016 | Artikel 9 Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1722 |
aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 15 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878 |
aktuell | vor 01.01.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 StBVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4b StBVV Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung (vom 01.07.2025)
... einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 entspricht, kann der Steuerberater keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Artikel 9 3. StRVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... c) Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 1 und 2. 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
Artikel 1 5. StBVVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung § 3 Auslagen § 4 Vergütungsvereinbarung § 4a Unterschreiten der gesetzlichen ... Gesetzbuchs) verlangen." b) Absatz 2 wird aufgehoben. 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 4 Vergütungsvereinbarung". b) Absatz 1 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 3 wird aufgehoben. d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3. 4. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a und 4b eingefügt: „§ 4a ... Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 entspricht, kann der Steuerberater keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern. ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 15 JStG 2007 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... durch das Wort „Dokumentenpauschale" ersetzt. 2. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Aus einer Vereinbarung kann der ...
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