Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 4 - Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

§ 4 Haltungsformen



(1) Die Haltungsformen, die bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 verwendet werden, sind:

1.
Stall,

2.
Stall+Platz,

3.
Frischluftstall,

4.
Auslauf/Weide und

5.
Bio.

(2) Die Haltung von Tieren nach Anlage 2 ist den Haltungsformen Stall, Stall+Platz, Frischluftstall und Auslauf/Weide zuzuordnen, wenn sie

1.
den Anforderungen der entsprechenden Haltungsform in Anlage 4 entspricht oder

2.
Anforderungen erfüllt, die mit den Anforderungen der entsprechenden Haltungsform in Anlage 4 vergleichbar sind.

(3) Die Haltung von Tieren nach Anlage 2 ist der Haltungsform Bio zuzuordnen, wenn die Haltung der Tiere nach Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 zertifiziert ist.



 

Zitierungen von § 4 TierHaltKennzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TierHaltKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierHaltKennzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 TierHaltKennzG Bezeichnung der Haltungsformen
... nach § 3 Absatz 1 darf keine andere Bezeichnung verwendet werden als die der nach § 4 Absatz 2 und 3 zugeordneten Haltungsform, in der die Tiere im maßgeblichen Haltungsabschnitt nach § 3 ...
§ 12 TierHaltKennzG Mitteilung von Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe
... die in der Haltungseinrichtung gehalten werden sollen, und c) die Haltungsform nach § 4 Absatz 1 , in der die Tiere in der Haltungseinrichtung gehalten werden sollen.  ... nachzuweisen, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 entspricht. Geeignete Nachweise sind insbesondere amtliche Bescheinigungen, ...
§ 14 TierHaltKennzG Festlegung einer unbefristet gültigen Kennnummer für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe
... 12 Absatz 1 mitgeteilte Haltungseinrichtung den Anforderungen an die angegebene Haltungsform nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 entspricht, hat die zuständige Behörde für diese Haltungseinrichtung eine ... Absatz 1 mitgeteilte Haltungseinrichtung nicht die Anforderungen der angegebenen Haltungsform nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 , kann die zuständige Behörde für diese Haltungseinrichtung eine Kennnummer mit der ... Haltungsform festlegen, wenn die Haltungseinrichtung den Anforderungen an diese Haltungsform nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 entspricht. (3) Erhält die zuständige Behörde Kenntnis von ...
§ 15 TierHaltKennzG Festlegung einer befristet gültigen Kennnummer für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe, die nicht die Anforderungen nach § 22 Absatz 3a Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllen
... nach § 12 Absatz 1 mitgeteilte Haltungseinrichtung nicht die Anforderungen nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 4 in Bezug auf die Einhaltung der Vorgaben nach § 22 Absatz 3a Satz ... erfüllt und 2. die sonstigen Anforderungen an die Haltungsform nach § 4 Absatz 2 erfüllt werden. (2) Die befristet gültige Kennnummer nach Absatz 1 ... zu diesem Zeitpunkt die einschlägigen Anforderungen an diese Haltungsform nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 voraussichtlich erfüllen wird. Die zuständige Behörde hat vor Ablauf der ...
§ 19 TierHaltKennzG Aufzeichnungspflichten inländischer Betriebe
... Aufstallung, 3. die Anzahl der gehaltenen Tiere, 4. die Haltungsform nach § 4 Absatz 1 , 5. Änderungen bei a) der Anzahl der gehaltenen Tiere, b) ...
§ 21 TierHaltKennzG Freiwillige Kennzeichnung
... an Endverbraucher im Inland vorliegen. (2) Für die Kennzeichnung gelten die §§ 4 bis 11 entsprechend. (3) Der Lebensmittelunternehmer, der das Lebensmittel nach Absatz ...
§ 22 TierHaltKennzG Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung
... sollen, 3. die Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, nach § 4 Absatz 1 , und 4. folgende Angaben zu den Haltungseinrichtungen, in denen die Tiere gehalten ... der Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 , gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Geeignete Nachweise sind ...
§ 23 TierHaltKennzG Erteilung und Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung
... Haltungsabschnitt in einer Haltungseinrichtung gehalten werden, die die Anforderungen des § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 erfüllt, und 2. die Anforderungen des § 21 Absatz 3 erfüllt werden. ...
§ 25 TierHaltKennzG Mitteilung von Haltungseinrichtungen ausländischer Betriebe
... Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werden, und c) die Haltungsform nach § 4 Absatz 1 , in der die Tiere in der Haltungseinrichtung gehalten werden sollen. Der ... erklären, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 entspricht. Für den Fall, dass die nach Absatz 1 mitgeteilte Haltungseinrichtung ... festgelegt wird, wenn die Haltungseinrichtung den Anforderungen an diese Haltungsform nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 entspricht. (3) Für den Fall, dass die nach Absatz 1 mitgeteilte ... festgelegt wird, wenn die Haltungseinrichtung den Anforderungen an diese Haltungsform nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 entspricht. (4) Der Inhaber des tierhaltenden Betriebs hat die Einhaltung der ... (4) Der Inhaber des tierhaltenden Betriebs hat die Einhaltung der Anforderungen nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 an die Haltungsform in der einzelnen Haltungseinrichtung gegenüber der Bundesanstalt für ...
§ 27 TierHaltKennzG Festlegung einer Kennnummer für ausländische Haltungseinrichtungen
... in der Mitteilung nach § 25 Absatz 1 bezeichnete Haltungseinrichtung die Anforderungen des § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 an die angegebene Haltungsform erfüllt, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und ... Haltungsform festlegen, wenn die Haltungseinrichtung den Anforderungen an diese Haltungsform nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 entspricht und der Inhaber des tierhaltenden Betriebs dies nach § 25 Absatz 3 beantragt ...
§ 32 TierHaltKennzG Aufzeichnungspflichten ausländischer Betriebe
... Aufstallung, 3. die Anzahl der gehaltenen Tiere, 4. die Haltungsform nach § 4 Absatz 1 , 5. Änderungen bei a) der Anzahl der gehaltenen Tiere, b) ...
Anlage 4 TierHaltKennzG (zu § 4 Absatz 2 Nummer 1) Anforderungen an die Haltung von Tieren
 
Zitat in folgenden Normen

Baugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
§ 245a BauGB Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (vom 01.10.2023)
... die den Anforderungen an die Haltungsform Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 220) in der jeweils geltenden Fassung genügt,  ... mit der Änderung erfolgt zugleich ein Wechsel in eine höhere Haltungsform im Sinne des § 4 Absatz 1 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und 3. durch die Änderung die Grundfläche und die Höhe der baulichen ... der Anforderungen an die Haltungsform Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erforderlich ist, wobei Flächen für einen Auslauf, der den Anforderungen an die ... der den Anforderungen an die Haltungsform Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes genügt, nicht in die Grundfläche einzurechnen sind. Bei einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
G. v. 28.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 221
Artikel 1 TierHBAG Änderung des Baugesetzbuchs
... die den Anforderungen an die Haltungsform Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 220) in der jeweils geltenden Fassung genügt,  ... mit der Änderung erfolgt zugleich ein Wechsel in eine höhere Haltungsform im Sinne des § 4 Absatz 1 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und 3. durch die Änderung die Grundfläche und die Höhe der baulichen ... der Anforderungen an die Haltungsform Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erforderlich ist, wobei Flächen für einen Auslauf, der den Anforderungen an die ... der den Anforderungen an die Haltungsform Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes genügt, nicht in die Grundfläche einzurechnen sind. Bei einer Änderung ...