§ 50 - Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)

Artikel 1 V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295 (Nr. 50); zuletzt geändert durch Artikel 8z6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 2122-6-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
| |

§ 50 Ausstellung der Erlaubnisurkunde


§ 50 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Bei der Erteilung der Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin" oder „Anästhesietechnischer Assistent" oder die Berufsbezeichnung „Operationstechnische Assistentin" oder „Operationstechnischer Assistent" zu führen, stellt die zuständige Behörde eine Erlaubnisurkunde aus.

(2) 1Für die Erlaubnisurkunde ist das Muster nach Anlage 7 zu verwenden. 2Dies gilt auch bei Bestehen der Nachprüfung nach § 104.

(3) Im Fall eines Antrags nach § 69 Absatz 2 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes ist für die Erlaubnisurkunde das Muster nach Anlage 8 zu verwenden.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 50 ATA-OTA-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 ATA-OTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATA-OTA-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 7 ATA-OTA-APrV (zu § 50 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Anlage 8 ATA-OTA-APrV (zu § 50 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed