§ 50f - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 50f (aufgehoben)


§ 50f hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des § 121 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Artikel 1 G. v. 7. Juli 2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32 m.W.v. 1. April 2024

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Frühere Fassungen von § 50f EnWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2024§ 121 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
vom 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
aktuell vorher 12.07.2022Artikel 1 Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
vom 08.07.2022 BGBl. I S. 1054
aktuellvor 12.07.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 50f EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50f EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50j EnWG Evaluierung der Maßnahmen nach den §§ 50a bis 50h (vom 12.07.2022)
... 12. Juli 2023, ob es erforderlich und angemessen ist, die Maßnahmen nach den §§ 50a bis 50h insbesondere in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Energiewirtschaft und den Klimaschutz ... Abbauregionen außerhalb Deutschlands aufgrund der Maßnahmen nach den §§ 50a bis 50h auf die Abbauregionen in Bezug auf die lokale Umwelt, die Wasserversorgung, die ...
§ 95 EnWG Bußgeldvorschriften (vom 09.02.2024)
...  b) § 29 Absatz 3, c) § 49 Abs. 4 oder § 50, d) § 50f Absatz 1 , e) § 111f Nummer 1 bis 3, 5 bis 7, 10 oder Nummer 14 Buchstabe b oder  ...
§ 121 EnWG Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j (vom 24.12.2022)
... mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft. Die §§ 50a bis 50c sowie 50e, 50f , 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. § 50j ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 1 GasVReG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Ausweitung des Stromerzeugungsangebots und Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur § 50f Verordnungsermächtigung für Maßnahmen zur Reduzierung der Gasverstromung zur ... bis zu 60" ersetzt. 5. Nach § 50 werden die folgenden §§ 50a bis 50j eingefügt: „§ 50a Maßnahmen zur Ausweitung des ... nähere Bestimmungen zu den Nachweisen nach § 50b Absatz 2 Nummer 3 erlassen. § 50f Verordnungsermächtigung für Maßnahmen zur Reduzierung der Gasverstromung zur ... vom 20. Mai 2022 (BGBl. I S. 730) geändert worden ist, bleiben von den §§ 50a bis 50h unberührt. § 50j Evaluierung der Maßnahmen nach den ... unberührt. § 50j Evaluierung der Maßnahmen nach den §§ 50a bis 50h (1) Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag zum 12. Juli 2023, ob es ... 12. Juli 2023, ob es erforderlich und angemessen ist, die Maßnahmen nach den §§ 50a bis 50h insbesondere in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Energiewirtschaft und den Klimaschutz ... Abbauregionen außerhalb Deutschlands aufgrund der Maßnahmen nach den §§ 50a bis 50h auf die Abbauregionen in Bezug auf die lokale Umwelt, die Wasserversorgung, die ... aa) Nach Buchstabe c wird folgender Buchstabe d eingefügt: „d) § 50f Absatz 1 ,". bb) Die bisherigen Buchstaben d und e werden die Buchstaben e und f.  ... „§ 121 Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j § 50g tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft. Die ... tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft. Die §§ 50a bis 50c sowie 50e, 50f , 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. § 50j tritt mit ...

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
Artikel 6 EWPBGEG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... gefasst: „§ 121 Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j § 50g tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft. Die ... 50g tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft. Die §§ 50a bis 50c sowie 50e, 50f , 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. § 50j tritt mit ...


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